Interkommunaler Zusammenarbeit: Kommunale Spitzenverbände fordern Vergaberechtsfreiheit
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat sich der Bundesregierung gegenüber erneut gegen die Vergaberechtspflichtigkeit interkommunaler Zusammenarbeit ausgesprochen. In den entsprechenden Wettbewerbsvorgaben der EU sehen die Verbände eine Aushöhlung der kommunalen Selbstverwaltung. Sie haben die Bundesregierung gebeten, sich auf EU-Ebene nachdrücklich für eine Vergaberechtsfreiheit der interkommunalen Zusammenarbeit einzusetzen – insbesondere im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft.
Aus Sicht der anbietenden Wirtschaft ist dies nicht akzeptabel. Die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden sollte nur in den Bereichen erlaub sein, in denen der öffentliche Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt werden kann. Dies entspricht im Übrigen den Gemeindeordnungen der meisten Bundesländer (vgl. beispielhaft § 85 I GemO Rh-Pflz). Auch der Europäische Gerichtshof hat in den bekannten Entscheidungen zur Vergaberechtsfreiheit der interkommunalen Zusammenarbeit (insb. in der sog. „Teckal“-Entscheidung) klargestellt, daß diese nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen möglich ist (sog. Inhouse-Geschäft).