E-Vergabe: BITKOM und Beschaffungsamt des BMI finden gemeinsame Lösung
Das Beschaffungsamt des BMI hat eine Musterlösung für solche elektronische Ausschreibungen entwickelt, bei denen der Bieter lediglich eine fortgeschrittene und keine qualifizierte elektronische Signatur verwendet. Hierbei können die öffentlichen Auftraggeber zusätzliche Anforderungen an das Bietverfahren stellen. Das jetzt vom Beschaffungsamt entwickelte Verfahren zur Ausgestaltung dieser Anforderungen unterstützen öffentliche Hand und BITKOM gleichermaßen, da es weitestgehend auf überflüssige bürokratische Hürden verzichtet. Die BITKOM-Projektgruppe E-Vergabe hatte diese Lösung im vergangenen Jahr intensiv und kritisch begleitet.
Seit der Novellierung der Verdingungsordnungen im Jahr 2006 können Bieter auch mittels Verwendung einer so genannten fortgeschrittenen elektronischen Signatur an Ausschreibungen in elektronischer Form teilnehmen und benötigen dafür nicht mehr eine qualifizierte elektronische Signatur. Der Vorteil ist, daß fortgeschrittene Signaturen durch reine Softwarelösungen umgesetzt werden und ohne zusätzliche Hardware wie Karten oder ein Lesegerät funktionieren. Der Nachteil ist, daß das Sicherheitsniveau von fortgeschrittenen Signaturen etwas geringer ist als das von qualifizierten. Daher sehen die Neuregelungen der Verdingungsordnung auch vor, daß der öffentliche Auftraggeber zusätzliche Anforderungen an das Bietverfahren stellen kann, lassen aber gänzlich offen, wie diese ausgestaltet sein können.