IT-Ausschreibungen: Neue Version der UfAB IV veröffentlicht
Die Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (KBSt) hat eine neue Version der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB IV) herausgegeben.
Ziel der UfAB ist es Angebote im IT-Bereich objektiv, transparent und nachvollziehbar beurteilen zu können und so die öffentlichen Einkäufer bei der IT-Beschaffung zu unterstützen.
Die Neufassung war insbesondere aufgrund der Umsetzung des EU-Legislativpaket in deutsches Recht durch die erste Stufe der Vergaberechtsreform in 2006 geboten gewesen. Dabei gab es einige Neuerungen: So wurden anknüpfend an die VOL/A u. a. der wettbewerbliche Dialog berücksichtigt, Fristverkürzungsmöglichkeiten aufgenommen, elektronische mit klassischen Kommunikationsmitteln gleichgesetzt, die Regelungen zu Rahmenvereinbarungen übernommen und Maßnahmen zum Umweltmanagement bei der Vergabe öffentlicher Aufträge berücksichtigt.
Weitere Informationen: www.kbst.bund.de.