Elektronische Vergabe wird ab September zur Pflicht: ITK-Branche zuerst betroffen
In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, dem Bund der Deutschen Industrie (BDI), dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern einen Stufenplan zur verpflichtenden Einführung der E-Vergabe aufgestellt. Abhängig von der jeweiligen Branche wird die rein elektronische Angebotsabgabe damit zur Pflicht.
Die elektronische Vergabe (E-Vergabe) öffentlicher Aufträge hinkt weit hinter dem von der EU selbst gestreckten Ziel zurück: Danach sollte bis zum Jahr 2010 die E-Vergabe in allen Fällen möglich und in mindestens der Hälfte der Fälle auch tatsächlich auf elektronischen Wege erfolgen. Nach aktuellen Schätzungen des Beschaffungsamts des Bundesministeriums des Innern ist die Gesamtzahl der elektronisch abgegebenen Angebote aber noch unterhalb der 5%-Grenze.
Ende Mai hat das Beschaffungsamt des BMI seine ambitionierten Plänen vorgestellt: Danach soll die ITK-Industrie – Hardware, Software und Beratung – aufgrund der zu erwartenden Technologienähe als erstes nur noch elektronische Angebote abgeben dürfen. Bereits ab dem 1. September diesen Jahres wird die E-Vergabe verbindlich werden. Es folgt die Kraftfahrzeugindustrie zum ersten Oktober 2008 und schließlich alle sonstigen Branchen (ausgenommen die Bauindustrie) ab dem 1.1.2010. Nach den Einführungsphasen wird sich jeweils eine Evaluationsphase anschließen.
Ob sich angesichts dieser kurzen Zeit die hierfür erforderlichen Prozesse und Technologien in den Unternehmen wie auf Seiten der öffentlichen Beschaffer rechtzeitig anpassen können, erscheint zumindest fraglich. Das Beschaffungsamt ist sich jedenfalls sicher, das die Verpflichtung nicht diskriminierend sei – es wird abzuwarten sein, ob die mit hoher Wahrscheinlichkeit mit dieser Frage befaßt werdenden Gerichte dies auch so sehen.