Veragberechtsreform: Glos legt Gutachten vor
Entgegen der Ankündigung, zu Beginn des Jahres 2007 den Gesetzentwurf zur sog. 2. Stufen der Vergaberechtsreform vorzulegen, wartet die Deutsche Wirtschaft gegenwärtig noch immer auf konkrete Inhalte der von Bundesregierung und Bundesrat als „großen Wurf“ angekündigten Novelle.
Wie verlautete, liegt ein wesentlicher Grund der Verzögerung darin, daß sich die beteiligten Ressorts nicht über die Einbindung vergabefremder Aspekte (z.B. Mittelstandsförderung, Umweltschutz) einigen konnten. Vor diesem Hintergrund erlangt eine auf den ersten Blick unscheinbare Pressemitteilung des BMWi vom 10.8., große Brisanz.
Bundesminister Glos hat ein Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats des BMWi zur Vergaberechtsreform vorgestellt, sich dabei dessen Inhalten ausdrücklich angeschlossen. Das Gutachten ist eine klare Absage an die Mittelstandsförderung, aber auch an die die grundsätzliche Beteiligung der Deutschen Wirtschaft. Einige Auszüge im OT:
„Es zeichnet sich ab, dass das öffentliche Beschaffungswesen neben dem Ziel der Wirtschaftlichkeit vermehrt für andere politische Ziele eingesetzt wird…Es ist sinnvoll und notwendig, die anstehende Reform des Vergaberechts zum Anlaß zu nehmen, die richtigen Weichenstellungen vorzunehmen, um die Überlagerung des Einkaufs mit vergabefremden Zielen zu limitieren und die bestehenden Kostensenkungspotentiale zu realisieren. Folgende Maßnahmen schlägt der Beirat vor:“
Mittelstandsförderung
„Primär diskutiert wird aktuell vor allem die Aufteilung in Lose und die Reservierung von Losen für KMUs. § 97 Abs. 3 GWB gibt der Losvergabe explizit Vorrangwirkung zur Berücksichtigung mittelständischer Interessen oberhalb der Schwellenwerte… Liegen Skaleneffekte in der Produktion für den gesamten Auftrag vor, so kann eine Teilung des Auftrages zu ineffizienter Produktion und höheren Beschaffungskosten führen. Eine Aufteilung in Lose sollte daher nur in den Fällen in Betracht bezogen werden, bei denen diese Aufteilung den Wettbewerb fördert…Außerdem muss beachtet werden, dass die Teilung in kleinere Losgrößen die Möglichkeit zu Absprachen und zur Aufteilung der Lose erhöht.“
Umwelt
„Beschränkung der Einbindung vergabefremder politischer Ziele. Maßnahmen zur Durchsetzung der Tariftreue, Nachhaltigkeitsförderung oder Innovationsförderung sind nicht die Aufgabe des öffentlichen Einkaufs.“
Beteiligung der Wirtschaft generell
„Abschaffung des Konsensprinzips. Das Vergaberecht und die Umsetzung des Vergaberechts in Verdingungsordnungen sollten auf den oben genannten Prinzipien beruhen und dürfen keine durch das Vetorecht der deutschen Wirtschaft hochkomplexe, der Berücksichtigung von Spezialinteressen unterworfene Regelwerke sein, wie es derzeit der Fall ist. Eine Zusammenarbeit mit den Verbänden ohne Vetorechte ist hingegen erstrebenswert.“