Weniger Bürokratie: Eigenerklärung genügt für Zuverlässigkeit im Baubereich
Nach bisherigem Recht mußten Bieter bei öffentlichen Aufträgen im Baubereich ihre Zuverlässigkeit durch einen Gewerbezentralregisterauszug nachweisen. Durch das am 14.9.2007 in Kraft getretene „Zweite Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere für die mittelständische Wirtschaft“ (MEG II) genügt nun eine bloße Eigenerklärung der Bieter.
Danach müssen Bieter lediglich erklären, dass Umstände, welche zu einem Ausschluß vom Vergabeverfahren gem. des Arbeitnehmerentsendegesetzes bzw. des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz führen, nicht vorliegen. Ungeachtet dessen kann die Vergabestelle natürlich selbst einen Gewerbezentralregisterauszug einholen.
Beim MEG II handelt es sich um ein Artikelgesetz, die angesprochene Novelle des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes ist begründet durch Art. 4 a, die des Arbeitnehmerentsendegesetzes durch Art. 21 a MEG II.