Gesunkene EU-Schwellenwerte

EU Die EU-Kommission hat entspr. des regelmäßigen zweijährigen Turnus die Schwellenwerte unter Berücksichtigung des Verhältnisses zwischen Euro und den Dollar-basierten Sonderziehungsrechten neu festgesetzt. Dabei sind diese aufgrund des schwachen Dollars erneut gefallen.


Ab 1.1.2008 sinken die EU-Schwellenwerte (siehe § 2 Vergabeverordnung) für die Jahre 2008 und 2009:

  • Bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen des Bundes (oberste oder obere Bundesbehörden sowie vergleichbare Bundeseinrichtungen mit Ausnahme der Dienstleistungen des Anhangs II Teil A Kategorie 5 und 8 der Richtlinie 2004/18/EG und Dienstleistungen des Anhangs II Teil B der Richtlinie 2004/18/EG) von 137.000 auf 133.000 Euro,
  • für alle anderen Liefer- und Dienstleistungsaufträge von 211.000 auf 206.000 Euro,
  • für Liefer- und Dienstleistungsvergaben im Bereich der Trinkwasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Postbereich (sog. Sektoren-Auftraggeber) von 422.000 auf 412.000 Euro,
  • für Bauaufträge von 5.278.000 auf 5.150.000 Euro
  • für Auslobungsverfahren, die zu einem Dienstleistungsauftrag führen sollen, dessen Schwellenwert
  • für die übrigen Auslobungsverfahren der Wert, der bei Dienstleistungsaufträgen gilt
  • für Lose von Bauaufträgen: 1 Million Euro oder bei Losen unterhalb von 1 Million Euro deren addierter Wert ab 20 vom Hundert des Gesamtwertes aller Lose
  • für Lose von Dienstleistungsaufträgen 80.000 Euro oder bei Losen unterhalb von 80.000 Euro deren addierter Wert ab 20 vom Hundert des Gesamtwertes aller Lose; dies gilt nicht im Sektorenbereich.Die Änderung beruht auf einer EU-Verordnung, womit die geänderten Schwellenwerte unmittelbar gelten, ohne dass es hierfür einer Umsetzung in nationales Recht bedarf (§ 2 VgG wird aber noch entspr. angeglichen).