Öffentlicher Verkehr: Alt-Genehmigungen von Aufträgen bleiben gültig auch ohne transparentes und diskriminierungsfreies Vergabeverfahren

Genehmigungen von Aufträgen für den öffentlichen Verkehr bleiben gültig, auch wenn sie außerhalb eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens vergeben worden sein sollten. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/7644) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/7405) mit.

Am 3. Dezember 2009 tritt die neue Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates in Kraft. Die Bundesregierung bereitet gegenwärtig eine Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und weiterer Vorschriften vor.

Nach Artikel 8 Abs. 2 der neuen Verordnung muß die Vergabe von Aufträgen für den öffentlichen Verkehr auf Schiene und Straße ab 3. Dezember 2009 im Einklang mit Artikel 5 erfolgen. Vor diesem Zeitpunkt vergebene Aufträge – und gleiches gelte nach Auffassung der Bundesregierung für Genehmigungen nach dem PBefG – bleiben gültig, auch wenn sie außerhalb eines transparenten und diskriminierungsfreien Genehmigungsverfahrens im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 vergeben worden sein sollten.