Heute im Bundestag: Zahlungsmoral der öffentlichen Hand auf dem Prüfstand

Die Entwicklung der Zahlungsmoral der öffentlichen Hand interessiert die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage im Bundestag (16/7778). Darunter verstehen die Abgeordneten „die Bereitschaft, Forderungen fristgerecht einzulösen, zu deren Erfüllung man im Rahmen eines Schuldverhältnisses verpflichtet ist“. Vor allem mittelständisch und kleingewerblich organisierte Unternehmen seien zum wirtschaftlichen Überleben auf eine gute Zahlungsmoral ihrer Auftraggeber angewiesen. Mit einem jährlichen Beschaffungsvolumen von rund 300 Milliarden Euro zählten staatliche Institutionen zu den wesentlichen Auftraggebern.

Die Regierung soll darüber Auskunft geben, wie viele Rechnungen an Bundesinstitutionen in den Jahren 2005 bis 2007 nicht rechtzeitig bezahlt worden sind und nach wie vielen Werktagen diese Rechnungen durchschnittlich bezahlt werden. Gefragt wird, ob die Zahlungsmoral auf Bundesebene schlechter oder besser ist als auf kommunaler oder Landesebene. Die Abgeordneten wollen ferner erfahren, ob die Regierung garantieren kann, dass säumige Bundesinstitutionen Mahnkosten und Zinsen an die Vertragspartner zahlen. Sie interessieren sich zudem dafür, wie viele Beschwerden über die Zahlungsmoral von Bundesinstitutionen in den vergangenen drei Jahren von Unternehmen und Verbänden an den Bund gerichtet worden sind. Schließlich will die Fraktion wissen, ob die Regierung in den kommenden zwölf Monaten gesetzlich aktiv werden will, um die Zahlungsmoral öffentlicher Institutionen zu erbessern.