Ausschreibungspflicht um Investorenwettbewerbe bei städtischer Bebauung im Bundestag angekommen

Die Auswirkungen der nunmehr erneut vom Oberlandesgerichts Düsseldorf bekräftigten Rechtsprechung, wonach die Regeln über die Vergabe von Bauaufträgen auch dann einzuhalten sind, wenn der öffentliche Eigentümer des Geländes und die betreffende Gemeinde bei der Vermarktung zusammenarbeiten und einen städtebaulichen Vertrag abschließen, interessiert die FDP-Bundestagsfraktion.

In einer Kleinen Anfrage (16/8124) wollen die Abgeordneten wissen, ob die Bundesregierung die Ansicht teilt, dass der Verkauf von Baugrundstücken keine „Beschaffung“ im Sinne des Vergaberechts ist und dass nationale oder europäische Regelungen erforderlich sind, um eine Ausschreibungspflicht in solchen Fällen zu vermeiden.

Das OLG Düsseldorf hatte nunmehr bereits zum zweiten Mal in Folge entschieden, das der Verkauf eines städtischen Grundstück unter einer Bebauungsverpflichtung (sog. Investorenwettbewerb) zur Verwirklichung der städtebaulichen Ziele den Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliege.