Grüne: Rechtspflicht zur sozialen und ökologischen Vergabe gefordert
Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen fordert eine Pflicht zur Berücksichtung von sozialen und ökologischen Kriterien bei öffentlichen Ausschreibungen. „Eine klare bundesrechtliche Regelung ist dringend notwendig“, so die wirtschaftspolitische Sprecherin der Fraktion, Kerstin Andreas, auf der „grünen Fachtagung zum Vergaberecht“ am 18. Februar in Berlin.
Dabei spiele die Überprüfbarkeit sozialer und ökologischer Kriterien für eine nachhaltige Beschaffung eine zentrale Rolle. „Sonst werden sie zu bloßen Papiertigern“, so Andreae. Zertifikate und anerkannte Siegel wie der Blaue Engel oder das Ökosiegel seien hierfür gute Beispiele. „Der Bund ist in der Pflicht, auch Zertifizierungen wie für die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen, das Verbot von Lohndumping oder den Verzicht auf ausbeuterische Kinderarbeit auf den Weg zu bringen„, fordert Andreae.
Nun muß man wissen, dass der Gesetzentwurf zur sog. zweiten Stufe der Vergaberechtsreform eben deshalb seit über einem Jahr auf sich warten läßt, weil sich die beteiligen Ressorts nicht auf die Einbeziehung sog. vergabefremder Aspekte, wie Mittelstandsförderung oder eine nachhaltige Beschaffung, einigen können. Es steht nicht zu erwarten, dass der neuerliche grüne Vorstoß diesen Prozeß beschleunigen wird.
Daneben wollen die Grünen die Auftragsvergabe im Interesse der kleinen und mittleren Unternehmen deutlich vereinfachen, u.a. damit, nicht bereits bei Abgabe des Angebots einen Nachweis über alle Anforderungen zum jeweiligen Vergabeverfahren zu verlangen, „sondern die Nachweispflicht auf die Endrunde mit dem Zuschlag zu verlagern.“
Die Ergebnisse der Fachtagung wollen die Günen in die Reformvorschläge einarbeiten und „die Bundesregierung zwingen, zu diesem detaillierten Reformkonzept Farbe zu bekennen“ – grüne Farbe, wohl.