Bund erlässt Verwaltungsvorschrift zur energieeffizienten Beschaffung
Als Bestandteil der von der Bundesregierung beschlossenen Eckpunkte für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm hat das Kabinett „Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen“ verabschiedet.
Das Bundeskabinett hatte auf seiner Klausurtagung in Meseberg im August 2007 Eckpunkte für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm (IEKP) beschlossen. Zur Umsetzung der vereinbarten Eckpunkte wurde durch das Bundeskabinett ein umfangreiches Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Zu diesem beschlossenen Maßnahmenpaket zählen auch die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen (Maßnahme 24 des IEKP).
Der Entwurf der Vorschrift stammt aus der Feder des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Analog des gegenwärtig vorliegenden Entwurfs zur GWB-Novelle (dort § 97 IV GBW-E) muß dabei die gestellte Anforderung im „sachlichen Zusammenhangs mit dem Auftragsgegenstand“ stehen (Art. 2 Abs. III der Verwaltungsvorschrift).
Die Vorschrift, veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 12, S. 198 f. vom 23.01.2008, ist gemäß Art. 4 auf vier Jahre befristet.
Sie können die Verwaltungsvorschift hier online abrufen.