Teurer Biommüll: Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Direktvergabe der Stadt Bonn
Die EU-Kommission hat wegen der Vergabe eines öffentlichen Auftrags ohne Ausschreibung ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet. Die Stadt Bonn hatte im Jahre 1997 einen Dienstleistungsvertrag über die Entsorgung von Bio-Abfällen mit einem privaten Unternehmen ohne vorangehende öffentliche Ausschreibung geschlossen.
Dabei wurde der Vertrag für den Zeitraum bis 2015 geschlossen. Durch die Beschwerde eines Wettbewerbers, er hätte die beauftragte Leistung wirtschaftlicher erbringen können, wurde nunmehr die EU-Kommission auf den Vorgang aufmerksam und leitete ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik ein. Gegenwärtig ist diese zur Stellungnahme aufgefordert.
Solle es zu einer Verurteilung durch den EuGH kommen, ist angesichts der langen Laufzeit des Vertrags bis 2015 mit erheblichen Zwangsgeldforderungen gegen die Bundesrepublik Deutschland zu rechnen. Diese berechnen sich nämlich nach der Restlaufzeit eines rechtswidrig vergebenen Auftrags.