FDP: Vergaberechtsnovelle für Bürokratieabbau nutzen

Die Bundesregierung soll die geplante Novellierung des Vergaberechts für den Bürokratieabbau nutzen, so die Abgeordneten der FDP-Bundestagsfraktion. In ihrem Antrag (16/9092) schlagen sie vor, ein bundesweit einheitliches Präqualifizierungssystem für Leistungen zu schaffen. Zudem solle die Regierung alles tun, um die Bildung privatwirtschaftlich organisierter Präqualifizierungsstellen zu fördern.

Auftragsberatungsstellen in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen haben nach Angaben der Fraktion ein solches Präqualifizierungssystem für Leistungen bereits eingeführt. Dort werde den Unternehmen ermöglicht, ihre Nachweise für ein Jahr befristet zertifizieren zu lassen. Um mittelständische Unternehmen zu stärken und eine weitere Zersplitterung des öffentlichen Auftragswesens zu verhindern, sei jedoch eine bundesweit einheitliche Lösung erforderlich, so die FDP.

Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, müssen ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen, schreibt die Fraktion. Die Nachweise zu beschaffen und zusammenzustellen verursache regelmäßig erheblichen Aufwand. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen würden dadurch überproportional stark belastet. Das bestehende Präqualifizierungssystem im Bausektor ziele darauf ab, die individuelle Beschaffung von auftragsunabhängigen Eignungsnachweisen durch ein Zertifikat zu ersetzen. Dieses Verfahren muss nach Auffassung der Liberalen weiterentwickelt und auf Liefer- und Dienstleistungsaufträge ausgeweitet werden. Die Unternehmen sollten ein Wahlrecht zur Zertifizierung erhalten, um so Bürokratiekosten zu vermeiden. Dabei sei aber sicherzustellen, dass nicht zertifizierte Unternehmen die gleichen Teilnahmerechte und Erfolgsaussichten im öffentlichen Auftragswesen haben wie zertifizierte Unternehmen, heißt es in dem Antrag.