Neue Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI)
Still und leise, so scheint es, hat das Bundeswirtschaftsministerium einen Entwurf für eine Neufassung der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) veröffentlicht. Die Bundesarchitektenkammer hat sich bereits sehr kritisch geäußert und den Entwurf als „nicht praxisgerecht“ bezeichnet.
Zur erwähnen ist insbesondere die drastische Absenkung der Tafelendwerte von bislang 25,5 auf lediglich 5 Millionen Euro. Damit entfällt die Grundlage für die vorgesehene Vergütung für vom Auftraggeber geforderte, zusätzliche Leistungen wie Entwürfe, Zeichnungen oder Berechnungen ab einem Auftragswert von mehr als 5 Mio. Euro (gem. § 15 Abs. 2 VOF) – nach dem Referentenentwurf ist dem Bewerber nun eine „angemessene Vergütung“ zu zahlen.
Die Bundesarchitektenkammer hat sich bereits sehr kritisch geäußert und den Entwurf als „nicht praxisgerecht“ bezeichnet. In ihrer Stellungnahme heißt es, „die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zugesagte Honorarerhöhung stellt aufgrund der Streichung maßgeblicher Honorarregelungen und der Einführung zahlreicher Öffnungsklauseln in der Praxis eine Honorarreduzierung dar“, was vor allem kleine und mittlere Büros bedrohe. Zudem schade der Entwurf dem Verbraucherschutz, durch eine mangelnde Transparenz, mehrdeutige Begriffe und nur unklar geregelte Honorarparameter fehle für den Auftraggeber die Möglichkeit zur Überprüfung von Honoraransprüchen.
Die vollständige Stellungnahme der Bundesarchitektenkammer finden Sie hier.