Klimaschutz in der Behörde: Energy Star-Verordnung in Kraft
Die neue EU-Verordnung über ein „gemeinschaftliches Kennzeichnungsprogramm für Strom sparende Bürogeräte“ (Energy Star-Verordnung) ist seit März in Kraft getreten.
Danach müssen EU-Institutionen und zentrale Regierungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten bei der Beschaffung von Bürogeräten Energieeffizienzkriterien einfordern, die mindestens den im Energy-Star-Programm festgelegten Kriterien entsprechen. Ziel ist es, die Hersteller dazu zu bewegen, die Energieeffizienz ihrer Geräte zu verbessern.
Mit der Verordnung wird das amerikanisch-europäische „Energy-Star“-Programm auch in der EU umgesetzt. Die Kriterien werden von EU-Kommission, den EU-Mitgliedstaaten und der amerikanischen Umweltschutzbehörde EPA aufgestellt, evaluiert und fortentwickelt.
Weitere Informationen: www.eu-energystar.org