Studie: Nur bei 23 % aller öffentlichen Beschaffungen wird auch ausgeschrieben
Die Unternehmensberatung RambØll-Management hat im Auftrag des BMWi die Kosten des Vergabeprozesses sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite ermittelt. Erfasst wurden zum einen Vergabestellen des Bundes, der Länder und Gemeinden, zum anderen große, mittlere und kleine Unternehmen der verschiedene Branchen (u. a. Dienstleistungen, Lieferungen, Baubereich). Wenngleich nicht das eigentliche Ziel der Studie, so lieferte sie doch ein bemerkenswertes Ergebnis am Rande:
Alle öffentlich ausgeschriebenen Verfahren zusammen („Öffentliche Ausschreibung“, „Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb“ und „Freihändige Vergabe mit Teilnahmewettbewerb“) machen nur einen Anteil von 23 % am Gesamtvolumen aus. Dies entspricht nicht den Vorgaben des Vorranges der öffentlichen Ausschreibung mit dem Ziel möglichst breiten Wettbewerbs gem. § 2 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A.
Im Detail: 85 % der Vergaben betreffen Vergaben nach der VOL/A. Auf die VOB/A entfallen 14 % und auf die VOF entfallen 1 % der Vergabeverfahren. Das am häufigsten angewendete Verfahren im Bereich der VOL/A ist mit 64 % die „Freihändige Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb“, während die „Öffentliche Ausschreibung“ dort nur rund 9 % aller Verfahren ausmacht.
Sie finden die Studie online abrufbar auf den Seiten des forum vergabe e.V. hier.