Bundesratsinitiative für Mindestlohn bei öffentlichen Ausschreibungen
Rheinland-Pfalz hat eine Entschließung „zur Absicherung eines europarechtskonformen Entgeltschutzes bei öffentlichen Auftragsvergaben“ in den Bundesrat eingebracht (BR-Drs. 254/08): Der Bundesrat soll die Bundesregierung auffordern, auf einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen hinzuwirken, der mit geltendem EU-Recht vereinbar ist bzw. dieses zu diesem Zweck gleich entsprechend zu ändern.
Hintergrund ist die Entscheidung des EuGH, nach der die Kopplung öffentlicher Aufträge an die Einhaltung von Tarifverträgen unzulässig ist. Dieser hatte mit Urteil vom 03.04.2008 (C-346/06) eine entsprechende Regelung des Niedersächsisches Vergabegesetzes verworfen. Die Richter sahen in einer solchen Bindung an Tarifverträge einen Verstoß gegen europäisches Recht. Nach der EG-Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern sei es nämlich unzulässig, die Vergabe eines öffentlichen Auftrags davon anhängig zu machen, dass der Auftragnehmer das am Ausführungsort tarifvertraglich vorgesehene Entgelt zahlt.
Die rheinland-pfälzische Initiative soll so nun darauf hinwirken, zum einen eine EU-rechtskonforme Möglichkeit zu schaffen, um für öffentliche Aufträge Mindestentgeltstandards festlegen zu können. Zum anderen soll die Bundesregierung das Übel aber auch an der Wurzel, besser gesagt am Kopf, packen, und sich in Brüssel für eine Änderung des geltenden Rechts stark machen, so dass es zulässig ist, die Vergabe öffentlicher Aufträge per Gesetz an die Einhaltung von Tarifverträgen zu binden.
Dem Vernehmen nach war eine einheitliche Position des Bundesrats hierzu nicht erzielbar. Dementsprechend liegt der Antrag nun beim zuständigen Ausschuss.