Ministerium zieht HOAI Entwurf zurück
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat den am 26. Februar 2008 vorgelegten Entwurf zur Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zurückgezogen. Grund war die massive Kritik der Fachverbände auf der Verbändeanhörung im vergangenen April.
Nach Ansicht der Bundesarchitektenkammer (BAK) hat der Entwurf die 2005 zwischen den Regierungsparteien im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele, nämlich die HOAI systemkonform zu vereinfachen, transparenter und flexibler zu gestalten sowie noch stärkere Anreize zum kostengünstigen und qualitätsbewussten Bauen zu verankern, verfehlt.
Kritisiert wurde dabei insb. die drastische Absenkung der Tafelendwerte von bislang 25,5 auf lediglich 5 Millionen Euro. Damit entfällt die Grundlage für die vorgesehene Vergütung für vom Auftraggeber geforderte, zusätzliche Leistungen wie Entwürfe, Zeichnungen oder Berechnungen ab einem Auftragswert von mehr als 5 Mio. Euro (gem. § 15 Abs. 2 VOF) – nach dem Referentenentwurf wäre dem Bewerber nun eine „angemessene Vergütung“ zu zahlen.
Weitere Kritikpunkte sind insbesondere der Wegfall der Leistungsphasen 6 bis 9 sowie die Abkoppelung der Honorare von der Bausumme durch Einführung eines Baukostenvereinbarungsmodells. „Die vom BMWi zugesagte Honorarerhöhung stellt aufgrund der Streichung maßgeblicher Honorarregelungen und der Einführung zahlreicher Öffnungsklauseln in der Praxis eine Honorarreduzierung dar“, so die BAK. Betroffen seien hiervon vor allem kleine und mittlere Büros.
Nun will das BMWi seinen Entwurf in Abstimmung mit den beteiligen Ressorts noch einmal grundlegend überarbeiten.
Den Referentenentwurf finden Sie auf der Homepage der BAK hier.
Die ausführliche Stellungnahme der BAK finden sie hier.