Zur Erinnerung: Fachliche Fehler in den Verdingungsunterlagen gehen zu Lasten des Bieters, wenn dieser eine Sachaufklärung versäumt hat

Das LG Frankfurt/ Oder hat im Rahmen einer Entscheidung (Az.: 13 O 360/07), noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich Bieter nicht auf fachlich/technische Ausschreibungsfehler in den Verdingungsunterlagen berufen können, wenn diese bei erkannten Fehlern keinen Klärungsversuch unternommen hatten: „Der Bieter muß Erkundigungen einholen und versuchen, als notwendig erkannte Konkretisierungen durch eine Kontaktaufnahme zu erhalten“, so das LG.

Im vorliegenden Fall ging es insbesondere um unzureichende Planungsangaben und baufachliche Fehler. Unterbleibe – wie im zu entscheidenden Fall – dann ein Klärungsversuch, müsse der Bieter die versäumte Sachaufklärung gegen sich gelten lassen.

Fragen kosten bekanntlich nichts. Nicht fragen kann so allerdings teuer werden.