Ab 1. Oktober: Präqualifikation im Bundeshochbau wird löchrig

Der Erlass des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 15.1.2008 (B 15-01082-102/11), nachdem die Vergabestellen des Bundeshochbaus bei beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben nur noch solche Unternehmen berücksichtigten dürfen, die in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. geführt werden, bröckelt. Nach einem aktuellen Erlass des Ministeriums sind ggfs. auch nicht präqualifizierte Unternehmen zuzulassen, um eine Diskriminierung auszuschließen.

Danach sind, wenn aufgrund der Beschränkung auf präqualifizierte Unternehmen für den in Betracht kommenden Auftrag Wettbewerbsbeschränkungen, wie z.B. eine Einengung des Marktes oder Preisabsprachen nicht ausgeschlossen werden können, zusätzlich nicht präqualifizierte Unternehmen aufzufordern, die ihre Eignung durch Einzelnachweise belegt haben. Die Gründe hierfür und für die Auswahl der Unternehmen sind im Vergabevermerk anzugeben.

Diese Änderungen gelten mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2008. Der Erlass vom 17.01.2008 bleibt im Übrigen bestehen.