Inhouse: Und schon ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland…

Ironie des Schicksals? Die Bundesregierung ist gerade dabei, im Rahmen der GWB-Novelle der Vergaberechtsreform die Möglichkeit einer Inhouse-Vergabe gesetzlich zu verankern, da leitet die EU-Kommission u.a. gegen Deutschland ein EU-Vertragsverletzungverfahren ein, da Abfallentsorgungsdienstleistungen ohne Ausschreibung im Wege interkommunaler Zusammenarbeit „inhouse“ zwischen Mannheim, Heidelberg und dem Rhein-Necker-Kreis vergeben wurden.

Der Bundesregierung erhielt hierzu ein Schreiben der EU-Kommission. Diese sieht die (engen) Voraussetzungen für eine ausschreibungsfreie Inhouse-Vergabe vorliegend nicht als erfüllt an. Vielmehr wären nach den Binnenmarktvorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge die betreffenden Abfallentsorgungsleistungen auszuschreiben und dabei im Sinne der effizienten Verwendung von Steuergeldern sicherzustellen gewesen, dass wirtschaftlichste Angebot zu bezuschlagen. Die Bundesregierung ist aufgefordert, hierzu Stellung zu nehmen und den beanstandeten Sachverhalt zu beseitigen. Sollte dies nicht geschehen, würde sich als nächster Verfahrensschritt eine Klage der Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anschließen.

Anlass der Rüge der EU-Kommission war die Beschwerde eines privaten Abfallentsorgungsunternehmens aus der Region. Die Zusammenarbeit von Heidelberg, Mannheim und dem Rhein-Neckar-Kreis hat dabei Tradition. Durch verschiedene Verträge haben diese bereits seit Jahren festgelegt, dass je einer von ihnen für die Entsorgung einer bestimmten Abfallart zuständig ist. Ausgeschrieben wurde diese Leistungen dabei freilich nicht.

Es ist schon bemerkenswert, dass der aktuelle Gesetzentwurf zu § 99 Abs. 1, Satz 2 GWB, der die Möglichkeit einer solchen Inhouse-Vergabe erstmals auf eine gesetzliche Grundlage stellen will, bislang ohne Schaden der Kritik von Wirtschaft, Juristen und Fällen wie diesem widersteht…