Kurz notiert: Beschaffer können Gewerbezentralregisterauszug online anfordern
Ein kleines Stückchen E-Government: Seit einigen Monaten können öffentliche Auftraggeber Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister auch online beim Bundesamt für Justiz beantragen.
Gem. § 150a I Nr. 4 Gewerbeordnung ist die Vergabestelle zur „Vorbereitung von vergaberechtlichen Entscheidungen über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 21 Abs. 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 5 Abs. 1 oder 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes“ aus dem Register auskunftsberechtigt. Die für die elektronische Anforderung der Daten erforderliche Berechtigung zur Nutzung des neuen „InFormJu“-Verfahren muß die Vergabestelle zuvor beim Bundesamt für Justiz schriftlich einholen. Das hierfür vorgesehene Formular ist online unter www.bundesjustizamt.de/informju erhältlich.
Mit Hilfe des InFormJu-Verfahrens können bis zu fünf Beschäftigte der auskunftsberechtigten Stellen mit ihren personenbezogenen Zugangsdaten die Anfragen direkt am Bildschirm erfassen und unmittelbar in elektronischer Form an die Registerbehörde übermitteln. Unterstützt werden dabei die bisherigen Vordrucke BZR3, BZR4, GZR5 und GZR6. Die Erfassung der Anfragedaten wird durch Plausibilitätsprüfungen unterstützt, wodurch Rückweisungen von Anfragen durch die Registerbehörde deutlich reduziert werden sollen. Der Dienst erfordert seitens der anfragenden Stelle keinen hohen technischen Aufwand, lediglich ein Internetzugang mit einem Standard-Internet-Browser (z.B. Microsoft Internet Explorer) und ein Programm zum Betrachten von pdf-Dokumenten (z.B. Adobe Reader) sind erforderlich.
Kleiner Wermutstropfen: Die Antwort an die Vergabestellen erfolgt nach wie vor in Papierform. Aber Rom wurde ja auch nicht an einem Tag erbaut…