Breitbandförderung durch Kommunen: Was ist zu beachten?

Was muß eine Kommune beachten, wenn sie Gebiete, in denen der Markt keine ausreichende DSL-Versorgung anbietet, hierfür erschließen möchte? Kann sie den Auftrag einfach an den ortsansässigen Telekommunikationsanbieter vergeben?

Nach einer IDATE-Studie waren städtische Gebiete in Deutschland Ende 2006 zu 99% mit DSL-Anschlüssen versorgt. Im ländlichen Raum waren es hingegen nur 58,5%. Der Grund für das Fehlen der Anschlüsse liegt darin, dass das Anbinden der ländlichen Gemeinden an die Breitbanddienste für private Betreiber meist nicht wirtschaftlich attraktiv ist, da sie aufgrund der geringen Bevölkerungsdichte nicht genügend Kunden werben können, die entsprechende Investitionen rechtfertigen würden.

Auch wenn für die Erschließung dieser Gebiete in der Regel nur ein Unternehmen in Betracht zu kommen scheint, schreibt die EU-Kommission hinsichtlich der Breitbandförderung im ländlichen Raum ein zweistufiges Verfahren vor, nämlich:

1. Interessenbekundung, um herauszufinden, welche Technologie für die Gemeinde in Frage kommt und um den Markt zu befragen, ob ein Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze ohne öffentliche Zuwendung bereit ist, Breitbanddienste anzubieten, und

2. Öffentliche Ausschreibung zur Gewährung einer Beihilfe, wenn der Markt nach einer solchen Befragung kein Breitbandangebot hervorbringt.

Dabei können auch die Kommunen ihrerseits auf staatliche Unterstützung hoffen: Die Breitband-Fördergrundsätze, wonach der Ausbau von Breitbandnetzen im ländlichen Raum Deutschlands mit staatlichen Mitteln von 141 Mio EUR gefördert werden kann, wurden im Dezember 2007 zwischen dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und den Ländern vereinbart und zwischenzeitlich auch von der EU-Kommission für mit den EU-Beihilferegeln für vereinbar erklärt: Verglichen mit anderen Mitgliedstaaten sei die Breitbandversorgung der Landbevölkerung in Deutschland im Gegensatz zur Stadtbevölkerung sehr im Rückstand, erklärte dazu EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. Da die öffentlichen Gelder nur dann eingesetzt werden sollen, wenn sich kein privater Betreiber zu marktüblichen Konditionen engagiert, sei die staatliche Unterstützung, die durch einen erheblichen Teil aus dem EU-Agrarfond für die regionale Entwicklung bereitgestellt wird, nach Einschätzung der Kommission mit den EU-Beihilferegeln vereinbar. Auch sei durch öffentliche Ausschreibungen garantiert, dass die Beihilfe auf einem niedrigen Niveau gehalten werde. Der Zugang zu den neuen Netzen solle allen Anbietern von Breitbanddiensten offen stehen, so dass der Wettbewerb weiter gefördert wird.

Rheinland-Pfalz hat zur Breitbandförderung im ländlichen Raum einen praxisnahen Leitfaden für Kommunen erstellt, der unter http://www.breitband-initiative-rlp.de/foerderung/leitfaden abrufbar ist. In diesem Zusammenhang sei noch auf folgende Informationsveranstaltungen zum Thema hingewiesen:

Workshop „Breitbanddialog“ am 17. November in Linz

Workshop „Breitbanddialog“, am 18. November in Müllenbach (bei Kaisersesch)

Breitbandforum Schleswig-Holstein, am 27. November in Kiel