Heute im Bundestag: Soziale Kriterien bei der öffentlichen Auftragsvergabe

Menschen Soziale Kriterien bei der öffentlichen Auftragsvergabe interessieren die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen. In einer Kleinen Anfrage (16/10965) wollen die Abgeordneten wissen, welche Möglichkeiten Bundesbehörden haben, damit bei der Vergabe von Dienstleistungsaufträgen Tarifverträge eingehalten werden.

Der Gesetzesentwurf zur Novellierung des Vergaberechts sieht zukünftig die Möglichkeit der Forderung nach Einhaltung sozialer und ökologische Kriterien sowie Innovationen als zusätzliche Vergabekriterien vor. Allerdings hat das sog. Rüffert-Urteil des EuGH vom 3. April dieses Jahres zu einer starken Unsicherheit bezüglich der Berücksichtigung von sozialen Kriterien bei öffentlichen Aufträgen geführt, so die Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen. Zudem stehe aktuell die Vergabepraxis des Deutschen Bundestages auf dem Prüfstand: Beim Ausschreibungsverfahren für die Fahrdienstleistungen hatte die Vergabekammer des Bundes die vertraglichen Regelungen zur Tariftreue und die Eigenleistungsquote nicht akzeptiert (Beschluss vom 15. Juli 2008). Die dagegen vom Bundestag erhobene Beschwerde ist vom Oberlandesgericht Düsseldorf weitgehend zurückgewiesen worden.

Die Fraktion fragt daher u.a., welche Möglichkeiten den Verfassungsorganen und Bundesbehörden im Rahmen des Gesetzentwurfs zur Reform des Vergaberechts eingeräumt werden, dafür zu sorgen, dass Angestellte bei Dienstleistern dieser Auftraggeber eine angemessene Vergütung erhalten und angemessene Arbeitsbedingungen eingeräumt bekommen. Besonders interessant dürfte dabei die Antwort auf die Frage werden, welche Maßnahmen die Bundesregierung ergreifen will, um nach dem Rüffert-Urteil des EuGH vom 8. April 2008 Rechtssicherheit in Bezug auf die Anwendung von sozialen Kriterien wie z. B. Tariftreueregelungen im Vergaberecht zu schaffen.