CDU/CSU stoppt Vergaberechtsreform

3. Dezember: Die Reform des Vergaberechts ist vorerst gestoppt. Nach gesicherten Informationen des Handelsblattes aus Koalitionskreisen hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Reform auf Eis gelegt. Damit ist die ursprünglich noch für diese Woche angestrebte Beschlussfassung des Bundestages vom Tisch. Die Reform des Vergaberechts gehört zu den letzten großen Reformprojekten der Großen Koalition. Grund des Stopps: Die geplante Regelung zur Inhouse-Vergabe, die es der öffentlichen Hand erstmals ermöglicht hätte, Leistungen am Markt vorbei ohne öffentliche Ausschreibung untereinander („inhouse“) zu vergeben.

Nach den bisherigen Plänen der Koalitionsfraktionen sollte der neue § 99 Abs. I, Satz 2 GWB die Zusammenarbeit der öffentlichen Hand – in der Praxis damit vornehmlich der Kommunen („interkommunale Zusammenarbeit“) – in weiten Teilen von den Regelungen des Vergaberechts ausschliessen. Die deutsche Wirtschaft ist hiergegen – bislang erfolglos – Sturm gelaufen und hatte zuletzt in einem von 18 Wirtschaftsverbänden unterzeichneten Positionspapier auf ihre Bedenken, insbesondere dem damit verbundenen massiven Eingriff in funktionierende Märkte, hingewiesen. Auch der europäische Gerichtshof (EuGH) hat solche Inhouse-Vergaben in ständiger Rechtsprechung (sog. Teckal-Rechtsprechung) an sehr enge Voraussetzungen gebunden. Der Regierungsentwurf griff diese Vorgaben aber nur zum Teil auf und ist daher nach Ansicht vieler Experten europarechtswidrig.

Mehrere Unionspolitiker setzten nun jedoch durch, dass auch die Zusammenarbeit von Kommunen stärker den Regeln des Vergaberechts unterworfen wird. Diese äußerten sich gleichwohl zuversichtlich, dass die Reform noch kurzfristig umgesetzt werden kann, wenn möglich schon Anfang Januar 2009.