Notarzt aus dem EU-Ausland? Klage der Kommission wegen Vergabe von Rettungsdienstleistungen
EU-weite Ausschreibung bis der Arzt kommt – so sieht es offenbar die EU-Kommission. Diese hat die Bundesregierung wegen der Vergabe von Rettungsdienstleistungen ohne EU-weite Ausschreibung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt. Nach Ansicht der Kommission, angetrieben durch ausländische Anbieter von Rettungsdienstleistungen, könne auch bei der Beteiligung ausländischer Dienstleister ein flächendeckender und effektiver Rettungsdienst in Deutschland gewährleistet werden.
Durch die Vergabe der Rettungsdienstleistungen in Höhe eines dreistelligen Millionenbetrags ohne EU-weite Ausschreibung hätten die betreffenden Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen gegen die europäische Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit und gegen die EG-Vergaberichtlinien verstoßen.
An Ansicht der Bundesregierung handelt es sich bei Rettungsdienstleistungen um die Wahrnehmung hoheitlicher und damit nicht den EG-Vergaberichtlinien unterfallenden Aufgaben. Die deutsche Rechtsprechung ist hier uneins: Während das OLG Düsseldorf dies erst im Jahr 2006 ebenso sah, vertrat vor kurzem der Vergabesenat des OLG Dresden im Rahmen zweier Vergabenachprüfungsanträge (Az. Wverg 03/08 und 04/08) eines Leipziger Krankentransportunternehmens gegen die Rettungszweckverbände Nordsachsen und Westsachsen die Ansicht, die Vergabe von Rettungsdienstleistungen sei im Rahmen eines förmlichen, gemeinschaftsrechtskonformen Vergabeverfahrens durchzuführen. Aufgrund der zum OLG Düsseldorf divergierenden Ansicht liegt die Entscheidung darüber nun beim BGH, dem das OLG Dresden die Sache vorlegte. Man darf gespannt sein, wer zuerst entscheidet, der EuGH oder der BGH.
Und: Neben einem Hinweis auf die Blutgruppe sollte man fortan vielleicht auch einen auf die vorhandenen Sprachkenntnisse mit sich führen. Für alle Fälle.