Ausbau der eVergabe in Baden-Württemberg und Sachsen

@ Sachsen und Baden-Württemberg bauen ihre eVergabe-Angebote aus. Seit kurzem können in Baden-Württemberg alle Verfahrensschritte bei der Vergabe von Aufträgen des Landes vollständig elektronisch durchgeführt werden. Sachsen plant für 2009 den Ausbau.

In Baden-Württemberg konnte die Ausschreibung bisher nur elektronisch publiziert bzw. abgerufen werden. Nun können auch Angebote elektronisch abgegeben, formal geprüft und inhaltlich ausgewertet werden. Dementsprechend erfreut bewertete Finanzminister Willi Stächele diesen Schritt bei der offiziellen Vorstellung des neuen elektronischen Vergabeverfahrens im November in Stuttgart. „Handwerk und Wirtschaft sind nun gefordert, sich an der eVergabe zu beteiligen“, so Stächele. Die zentrale elektronische Plattform für die Bieter ist das Online-Portal service-bw.

Auch der Freistaat Sachsen plant für März nächsten Jahres den Start einer neuen eVergabe-Plattform. Dabei handelt es sich um ein elektronisches Vergabesystem für die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen, das im Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement sowie in der Staatlichen Straßenbauverwaltung eingesetzt werden soll.

eVergabe ist mehr als nur papierlose Ausschreibung, Angebotsübermittlung und Zuschlag. „Echte eVergabe“ ermöglicht es den Unternehmen, Vergabeunterlagen aus dem Internet herunter zu laden, elektronisch zu bearbeiten und Angebote komplett und rechtsverbindlich über das Internet an die Vergabestelle zu schicken. Einige eVergabe-Plattformen bieten zudem eine automatische Plausibilitätsprüfung, die verhindert, dass formal fehlerhafte Angebote abgegeben werden. Die elektronische Beschaffung eröffnet über interoparable Schnittstellen zudem die Möglichkeit der direkten Anbindung an die Warenwirtschaftssysteme bei Bietern und Öffentlichen Auftraggebern.

„Ich gehe davon aus, dass sich die Wirtschaft bis spätestens 2015 vollständig auf die neuen Möglichkeiten der eVergabe eingestellt hat und dann ihre Angebote ausschließlich elektronisch bei uns einreichen wird“, resummierte daher auch Minister Stächele. Bis dahin gibt es allerdings noch eine Menge zu tun – nach wie vor werden weniger als 5% aller öffentlichen Auschreibungen in Deutschland vollelektronisch abgewickelt.

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