Kurioses: Einstellung des Vertragsverletzungsverfahres wegen Besamungspraxis in Deutschland
Da ist die EU-Kommission schon konsequent – der freie Dienstleistungsverkehr gilt nicht zu letzt auch für´s liebe Vieh: Nach Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens durch die Kommission wegen der Rinderbesamungspraxis hierzulande hatte die Deutsche Regierung am 21. Dezember 2006 ein neues Tierzuchtgesetz und am 14. Oktober 2008 eine neue Samenverordnung verabschiedet. Nachdem damit die strittigen nationalen Rechtsvorschriften angepasst wurden, hat die Kommission beschlossen, das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzustellen.
Nach den neuen deutschen Rechtsvorschriften benötigen in anderen EU-Mitgliedsstaaten zugelassene Besamungsstationen jetzt für die Abgabe von Samen und die Durchführung der künstlichen Besamung keine erneute Zulassung in Deutschland. Zudem können sie die künstliche Besamung in Deutschland mit Samen vornehmen, den sie vom Ort ihrer Niederlassung eingeführt haben, und müssen in Deutschland keine eigenen Spenderbullen halten.
Aufgehoben wurde auch die Bestimmung, dass andere EU-Marktteilnehmer ihre Erzeugnisse an deutsche Besamungsstationen oder Samendepots liefern müssen, da nur diese Samen an Landwirte abgeben und die künstliche Besamung durchführen dürfen.
Da sage noch einer, Europa wächst nicht zusammen.