Konjunkturprogramm Vergaberecht beschlossen
Am 13.1. einigte sich der Koalitionsausschuss im Kanzleramt auf das Konjunkturpaket II. Eine der beschlossenen Maßnahmen sieht die „Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachung des Vergaberechts“ vor. Danach werden befristet für zwei Jahre Schwellenwerte für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben – jeweils ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb – eingeführt.
Zur beschleunigten Umsetzung von Investitionen wurde eine erleichterte Vergabe nach folgenden Kriterien beschlossen:
Befristet auf zwei Jahre werden Schwellenwerte für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben – jeweils ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb – mit folgender Höhe eingeführt:
- Für Bauleistungen: Beschränkte Ausschreibung 1 Mio. €, Freihändige Vergabe 100.000 €
- Für Dienst- und Lieferleistungen: Beschränkte Ausschreibung und Freihändige Vergabe 100.000 €
Unterhalb dieser Schwellenwerte können die Vergabestellen des Bundes ohne Nachweis eines Ausnahmetatbestandes Beschränkte Ausschreibungen oder Freihändige Vergaben durchführen.
Die Länder und Kommunen sind aufgefordert, ihre Vergabeverfahren ebenfalls durch Anhebung der Schwellenwerte zu erleichtern.
Den Beschluss der Bundesregierung zur Vereinfachung des Vergaberechts finden Sie hier.