Neue VOB/A: Gemeinnützige Unternehmen nicht zu Bau-Ausschreibungen zugelassen

Gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen werden nach der neuen Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) vom Wettbewerb um Bauaufträge mit gewerblichen Unternehmen ausgeschlossen. Dies betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/11852) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/11710). Sinn und Zweck dieser neuen, aber noch nicht endgültig in Kraft gesetzten  Vorschrift sei es, „dass Einrichtungen, die zum Beispiel aus Gründen steuerlicher Vorteile oder öffentlicher Zuschusszahlungen einen erheblichen Kalkulations- und Wettbewerbsvorsprung haben, erwerbswirtschaftlich betriebene Unternehmen insbesondere des bauhandwerklichen Mittelstandes nicht vom Markt verdängen“.

Nach der geplanten Neuregelung in § 6 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A müssen gemeinnützige Unternehmen bei Ausschreibungen ausgeschlossen werden, sobald sich auch ein gewerbliches Unternehmen an der Ausschreibung beteilige. Öffentliche Auftraggeber können aber bei beschränkter Ausschreibung oder freihändiger Vergabe weiterhin gemeinnützige Unternehmen zur Angebotsaufgabe auffordern beziehungsweise beauftragen.

Die Bundesregierung teilt diesen Standpunkt jedoch nicht. Sie will bei der abschließenden Beschlussfassung des für die Novelle der VOB zuständigen Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss (DVA) über die VOB 2009 – vorbehaltlich einer politischen Diskussion in den Gremien des Deutschen Bundestages – „erreichen, dass gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen auch zukünftig wie bisher zum Wettbewerb mit gewerblichen Bietern zugelassen sind.“