Auch Schleswig-Holstein setzt Schwellenwerte herauf
Viele Bundesländer haben es bereits vorgemacht, nun folgt auch Schleswig-Holstein der Empfehlung der Bundesregierung, zur Ankurbelung der Konjunktur die Schwellenwerte für beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben heraufzusetzen.
Mit Wirkung vom 26.02.2009 hat das Land die Wertgrenzen bei Freihändigen Vergaben und Beschränkten Ausschreibungen deutlich erhöht. Die Wertgrenzen lauten nunmehr:
VOL-Bereich
- Freihändige Vergabe bis 100.000 €
- Beschränkte Ausschreibung bis 100.000 €
VOB-Bereich
- Freihändige Vergabe bis 100.000 €
- Beschränkte Ausschreibung bis 1.000.000 €
Das Land setzt damit die seit Ende Januar auf Bundesebene geltenden Wertgrenzen 1:1 um. Mit der Erhöhung der Wertgrenzen, so die Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein e.V. (ABST SH), sei „die Absicht verbunden, die Mittel aus dem Konjunkturprogramm zügig in Schleswig-Holstein beschäftigungs- und einnahmewirksam umsetzen zu können.“
Gleichzeitig wurden, ebenso wie auf Bundesebene, Regelungen zur ex-post Transparenz eingeführt: Bei Vergaben nach der VOB/A ist bei Beschränkten Ausschreibungen ab einem Auftragswert von 150.OOO Euro und Freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von 50.000 Euro nach Zuschlagserteilung über die Vergabe auf einer lnternetplattform, beispielsweise auf der gemeinde- oder einer amtseigenen Homepage, zu informieren. Bei Vergaben nach der VOL/A ist ab einem Auftragswert von 25.000 Euro über diese nach Zuschlagserteilung auf einer Internetplattform zu informieren.
Die Regelungen sind befristet bis zum 24.11.2010.
Die Landesverordnung zur Änderung der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung finden Sie hier.
Eine Übersicht der ABST SH zu den Wertgrenzen der jeweiligen Vergabearten finden Sie hier.