Bundestag: Gemeinnützige Unternehmen vom Wettbewerb ausschließen?
Ein nach wie vor umstrittener Punkt in der aktuellen Novelle der VOL/A und VOB/A ist die Zulassung gemeinnütziger Einrichtungen zum Wettbewerb um öffentliche Aufträge. Nach gegenwärtigem Stand sollen zumindest in der neuen VOB gemeinnützige Einrichtungen und Unternehmen von der Vergabe von Bauleistungen ausgeschlossen werden. Die BT-Fraktion der Grünen fragte vor diesem Hintergrund (16/12604), warum im für die VOB/A zuständigen Deutschen Vergabeausschuss (DVA) keine gemeinnützigen Einrichtungen und Unternehmen oder ihrer Spitzenverbände vertreten sind. Die Antwort der Regierung ist alles andere als stringend.
Einerseits betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/12744), dass die untergesetzlichen Regelungen der VOL und VOB in eigener Hoheit und eben deshalb autark von den zuständigen Verdingungsausschüssen DVAL und DVA erarbeitet werden und verweist darauf, dass gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen genauso Auftragnehmer von öffentlichen Bauaufträgen wie gewerbliche Unternehmen seien. „Ihre Interessen unterscheiden sich im Verhältnis zu den öffentlichen Auftraggebern nicht“, so die Regierung. Zumindest sollen diese aber künftig zusätzlich gezielt über Änderungsabsichten der Verdingungsordnungen informiert und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
Andererseits sei eine Unterrichtung der Ausschüsse des Deutschen Bundestages zur Frage der Beteiligung gemeinnütziger Unternehmen und Einrichtungen an der Bauauftragsvergabe vorgesehen. Erst danach, so die Regierung, werde der Vorstand des DVA „unter Berücksichtigung des politischen Willens“ einen endgültigen Beschluss über die VOB 2009 fassen.
Wie war das noch mit der Unabhängigkeit der Verdingungsausschüsse?