Berliner Nahverkehr: 4,8 Milliarden Euro vom Bund

Bundestag: Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/12945) ist der Berliner Nahverkehr: Nach Ansicht der Fraktion "sehen sich die Fahrgäste der Berliner S-Bahn in den letzten Jahren mit massiven Verkehrseinschränkungen konfrontiert", deren Ursache die Abgeordneten in Sparmaßnahmen erblicken. Die Bundesregierung verweist darauf, dass im Land Berlin im Rahmen des Infrastrukturauftrags des Bundes nach Art. 87 e Abs. 4 GG, die eingesetzten Bundesmittel für Schienenweginvestitionen seit der Bahnreform "sowohl absolut gesehen aber auch in Bezug auf die Streckenlänge den Spitzenwert in Ostdeutschland" darstellen. Ist das nun eine gute oder schlechte Nachricht?

Seit 2006 sei die S-Bahn-Berlin GmbH vom Deutsche Bahn-Konzern im Hinblick auf die geplante Teilprivatisierung der Deutschen Bahn AG auf Sparkurs gebracht und gleichzeitig die Gewinnvorgaben und die Konzernumlage an die DB AG deutlich erhöht worden, so die Fraktion. Zur Erreichung dieses Ziels seien in den letzten Jahren unter anderem Züge verschrottet worden, die erst Anfang der 1990er Jahre angeschafft wurden.

Die Bundesregierung stellt in ihrer Antwort (16/13139) klar, dass die Wartung von Infrastruktur und des Fahrzeugparks, das Betriebsprogramm, die Fahrzeugdisposition und die Betriebsabläufe zum operativen Geschäft der DB AG bzw. der S-Bahn Berlin GmbH zählen und "daher in deren ureigenste unternehmerische Zuständigkeit" fallen. Diesbezügliche Fragen könnten daher nicht beantwortet werden.

Allerdings seien im Land Berlin seit der Bahnreform im Zeitraum 1994 bis Ende 2008 insgesamt rund 4,8 Milliarden Euro an Bundesmitteln für Schienenweginvestitionen eingesetzt worden. Dies stelle sowohl absolut gesehen aber auch in Bezug auf die Streckenlänge den Spitzenwert in Ostdeutschland dar. "Mithin verfügt Berlin aufgrund der umfassenden Investitionstätigkeit des Bundes heute über die beste Schieneninfrastruktur, die es je hatte", so die Bundesregierung.

Umso schlimmer, sollten die Grünen Recht haben.