Bundesrat beschließt Neufassung der HOAI – Wegfall verbindlicher Stundensätze
Der Bundesrat hat am 12. Juni die Neufassung der Verordnung über Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) beschlossen. Diese sieht künftig vor, dass die Honorarfestsetzung mit Hilfe des so genannten Baukostenberechnungsmodells von den tatsächlichen Baukosten abgekoppelt wird. Grundlage für die Honorarfestsetzung sind zukünftig die Baukosten, die aufgrund der Entwurfsplanung berechnet wurden. Die staatlichen Honorarvorgaben beschränken sich nur noch auf die Planung. Darüber hinaus gehende Beratungsleistungen können ebenso wie bei sonstigen gutachterlichen Leistungen frei vereinbart werden.
Das mehr an Vertragsfreiheit bringt den Wegfall verbindlicher Stundensätze. Hierbei ist jedoch sicher gestellt, dass frei vereinbarte Stundensätze die Mindestsätze der Honorarordnung nicht unterschreiten dürfen. Ein Bonus-Malus-System soll dabei neue Anreize zum kostengünstigen und qualitätsbewussten Planen und Bauen schaffen.
Um den Vorgaben der europäischen Dienstleistungsrichtlinie zu genügen, wird der HOAI-Anwendungsbereich auf Büros mit Sitz in Deutschland beschränkt. Im Übrigen bleibt es bei den bisherigen Tafelendwerten (unter anderem 25,56 Mio. Euro im Hochbau). Die fast 14 Jahre unverändert gebliebenen Tafelwerte wurden durchgängig um 10 Prozent angehoben.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie und Mittelstandsbeauftragter der Bundesregierung, Hartmut SchauerteSchauerte, kommentierte dazu in einer offiziellen Pressemitteilung wie folgt: „Ich bin zuversichtlich, dass die Architekten und Ingenieure die jetzt mit der neuen HOAI eröffneten Chancen zur Aushandlung marktgerechter Verträge nutzen werden. Die Neuregelung wird dazu beitragen, die anerkannt hohe Qualität der Planung in Deutschland weiter zu festigen und gleichzeitig die wirtschaftliche Situation der Büros zu verbessern. Zudem ist nunmehr sichergestellt, dass die HOAI im Einklang mit den Vorgaben des europäischen Rechts steht.“
Quelle: BMWi