Kreditversicherungen für Unternehmen: Staat übernimmt zukünftig einen Teil des Forderungsausfallrisikos
Der „Lenkungsausschuss Unternehmensfinanzierung“ hat in seiner heutigen Sitzung in Berlin beschlossen, Warenkreditversicherungen staatlich abzusichern sowie die Kreditversorgung der deutschen Wirtschaft durch Globaldarlehen der KfW zu verbessern, um die Folgen des seit Herbst 2008 als Reaktion auf die schlechte Wirtschaftslage rückläufigen Kreditversicherungsangebotes für die Unternehmen zu vermindern. Damit soll sicher gestellt werden, dass insbesondere KMU auch in diesen Zeiten genügend Finanzmittel zur Verfügung gestellt bekommen. Dazu übernimmt der Staat zukünftig einen Teil des Forderungsausfallrisikos, den private Kreditversicherer krisenbedingt nicht mehr absichern. Das Gewährleistungsvolumen aus dem „Wirtschaftsfonds Deutschland“ wird 7,5 Mrd. Euro betragen.
Hierfür hat der Lenkungsausschuss die Umsetzung des sog. Aufstockungsmodells („Top-Up“) beschlossen. Die staatliche Zusatzdeckung wird dabei maximal so hoch sein wie der Versicherungsschutz des Kreditversicherers. D.h.: Reduziert der Kreditversicherer den Schutz von 100% auf 50%, kann der Staat weitere 50% ergänzen. Reduziert der Versicherer auf 30%, kann der Staat weitere 30% ergänzen. Dazu werden vorhandene Strukturen und Prozesse möglichst umfassend genutzt, um einen einfachen Zugang für die Antragsteller zu gewährleisten. Vor Markteinführung ist der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zu befassen. Auch sind noch einige organisatorische und vertragliche Fragen zu klären, so dass der Programmstart für Oktober/November 2009 vorgesehen ist. Weitere Einzelheiten werden in Kürze veröffentlicht.
Einig waren sich die Mitglieder des Lenkungsausschusses auch darüber, dass die Kreditversorgung der Unternehmen durch die Vergabe von Globaldarlehen der KfW an die Banken verbessert werden soll. Hierfür wird aus dem „Wirtschaftsfonds Deutschland“ ein Volumen von bis zu 10 Mrd. Euro vorgesehen. Globaldarlehen eröffnen Banken flexible Gestaltungsspielräume und sind vergleichsweise schlank in der Abwicklung. Bereits seit längerem werden derartige Darlehen im Fördergeschäft der KfW nach programmspezifischen Kriterien an Landesförderinstitute und an Geschäftsbanken vergeben, die damit Unternehmen mit Einzelinvestitionskrediten versorgen. Dieses Instrument soll jetzt auch im Rahmen des KfW-Sonderprogramms genutzt werden. Damit soll die Liquiditätsausstattung der Banken verbessert werden. Eine vom Lenkungsausschuss eingesetzte Arbeitsgruppe soll kurzfristig im Hinblick auf mögliche Haftungsentlastungen weitere Handlungsoptionen erarbeiten, die dem Lenkungsausschuss zur Entscheidung vorgelegt werden.
Zum Lenkungsausschuss Unternehmensfinanzierung:
Dem „Lenkungsausschuss Unternehmensfinanzierung“ gehören auf Staatssekretärsebene BMWi (Vorsitz), BMF und BMJ an sowie ein Vertreter des Bundeskanzleramtes. Der „Lenkungsausschuss Unternehmensfinanzierung“ wird befasst
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bei Überschreitung bestimmter Schwellenwerte (Kredite: mehr als 150 Mio. Euro, Bürgschaften: mehr als 300 Mio. Euro Bundesobligo)
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bei Kredit- bzw. Bürgschaftsfällen von grundsätzlicher Bedeutung (z.B. bei erhöhten Risiken, bei ungewöhnlicher Kredit- und Besicherungsstruktur, bei besonderer strukturpolitischer Bedeutung, bei hoher sektoraler oder bei regionaler Bedeutung, bei bedeutenden Arbeitsmarkteffekten).