Ja, wer baggert da… – neuer 80 Millionen Euro Bagger des Bundes

Do-it-yourself: Die Bundesregierung will in Zukunft einen Großteil der Nassbaggerunterhaltungsarbeiten an den Küsten mit eigenen Geräten erbringen. Durch den Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages zum Bundeshaushalt 1985 vom 24. Oktober 1984 (BT-Drs. 10/1800) wird die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes aber verpflichtet, 75 Prozent der Nassbaggerunterhaltungsarbeiten an private Unternehmen zu vergeben. Dieser Beschluss ist bis heute gültig. Nun will die Regierung aber für 80 Mio. Euro einen neuen Nassbagger für den Küstenbereich anschaffen, mit dem der Bund künftig an der Küste deutlich mehr als die besagten 25 % der Zitat – „Nassbaggerei“ selbst durchführen könnte. Das beschäftigt auch den Bundestag.

Die Angelegenheit war Thema einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (16/13730) im Bundestag. 25 Jahre nach dem Beschluss des Haushaltsausschusses hat die Bundesregierung prüfen lassen, welche Optimierungspotentiale sich im Baggermanagement realisieren ließen. Die Untersuchung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass trotz Arbeitszeitverordnung und Tarifverträgen, die lediglich eine maximale Arbeitszeit von 10 Stunden vorsehen, ein „verwaltungseigener Nassbagger“ mit eigenem Personal kostengünstiger sei. Des Weiteren wird angeführt, dass auch ein erhöhtes Streikrisiko für eine Eigenbereederung spreche, statt einer Fremdbereederung.

In Ihrer Antwort (16/13815) erklärt die Bundesregierung, im Jahr 2008 seien für die Nassbaggerei 99,7 Millionen Euro ausgegeben worden. In diesem Jahr rechnet die Regierung mit Ausgaben von 110 Millionen Euro. Zudem lasse die Preisentwicklung für Vergaben für Unterhaltungsbaggerungen im Küstenbereich in den letzten Jahren erwarten, dass sich mit der Beschaffung eines weiteren, neben dem schon vorhandenen, Regiebaggers Kostenreduzierungen erzielen lassen.

Dabei räumt die Regierung ein, dass mit der Beschaffung eines zweiten Nassbaggers der 25-Prozent-Regieanteil überschritten werde. Die Beschaffung bedürfe aber ohnehin der Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, weshalb „die Frage nach der Bindungswirkung des Beschlusses des Haushaltsausschusses vom 24. Oktober 1984 nicht relevant“ sei.