Koalitionsvertrag: Das Vergaberecht wird erneut reformiert

Nun sind es nicht mehr nur Gerüchte. Vergabeblog liegt die Entwurfsfassung des Koalitionsvertrages vor. Danach ist auch das Vergaberecht zentrales Betätigungsfeld des von der neuen Regierung geplanten Bürokratieabbaus. Wörtlich heißt es: „Die deutsche Wirtschaft braucht ein leistungsfähiges, transparentes, mittelstandsgerechtes und unbürokratisches Vergaberecht. Zur Erleichterung des Zugangs zu den Beschaffungsmärkten und zur Stärkung eines offenen und fairen Wettbewerbs um öffentliche Aufträge soll das bestehende Vergaberecht reformiert und weiter gestrafft werden. Ziel ist es, das Verfahren und die Festlegung der Vergaberegeln insgesamt zu vereinfachen und transparenter zu gestalten.“

Konkret stehen dazu auf der Agenda:

– die Anhebung der Schwellenwerte für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben entsprechend den Erfahrungen aus dem Konjunkturpaket II,

– die Einführung eines Rechtsschutzes im Unterschwellenbereich,

– die Verbesserung der Zahlungsmoral der öffentlichen Hand und

– ggfs. die Korrektur der Einführung vergabefremder Aspekte.

Das neue Recht soll bis spätestens 31.12.2010 in Kraft treten.

Wenn man es genau liest: Es soll also auch die „Festlegung der Vergaberegeln“ geändert werden. Sind damit wohl die Verdingungsausschüsse DVA und DVAL gemeint?

Morgen wird die finale Fassung des Koalitionsvertrags veröffentlicht.