Kölner Messehallen: EuGH stellt Vergaberechtswidrigkeit des Neubaus fest

Koeln Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute die Rechtswidrigkeit der umstrittenen Vergabe des Kölner Messeneubaus an den Oppenheim-Esch-Fonds festgestellt (Urteil vom 29.10.2009, C-536/07). Bei der Vergabe habe es sich um einen öffentlichen Bauauftrag gehandelt, der europaweit hätte ausgeschrieben werden müssen. Der Oppenheim-Esch-Fonds hatte den Auftrag für den Bau der vier Hallen mitsamt des Konferenzzentrums ohne förmliches Vergabeverfahren erhalten. Das komplizierte Vertragskonstrukt zwischen Stadt und Auftragnehmer sieht vor, dass die Stadt die Gebäude für die astronomische Laufzeit von 30 Jahren anmietet – daher sprach die Stadt auch immer nur davon, sie habe nur einen Mietvertrag unterschrieben, von einem Bauauftrag könne keine Rede sein, da der Oppenheim-Esch-Fonds Eigentümer der Hallen sei. Ein Irrtum.

Vor über 6 Jahren beschloss man im Kölner Rathaus die umstrittene Vereinbarung. Nach kölner Medienberichten rechtfertigt man diese nun mit dem seinerzeit bestehenden Zeitdruck für den Neubau – die Messegesellschaft habe dringend Ersatz für ihre an RTL aufgegebenen Rheinhallen benötigt. Eine öffentliche Ausschreibung hätte wohl zu lange gedauert.

Das undurchsichtige Vertragswerk zwischen Stadt und dem Oppenheim-Esch-Fonds war seit dem als „verdeckter Bauauftrag“ in der Kritik. Die Vereinbarung im Kern: Der Fonds baut die Messehallen und das Konferenzzentrum nach den Plänen der Stadt und bleibt Eigentümerin. Gleichzeitig vermietet der Fonds die Gebäude für 30 Jahre an die Stadt, diese wiederum an die Messegesellschaft als Untermieterin. Dabei betragen die Mietkosten für die Stadt über 20 Millionen Euro – pro Jahr. Für diese muss die Stadt bei einem Ausfall ihrer Nachmieterin selbst aufkommen.

Ein wachsamer Kölner Bürger hatte daraufhin die EU-Kommission vom „Kölner-Modell“ in Kenntnis gesetzt – und die sah in der Konstruktion einen ausschreibungspflichtigen Bauauftrag. Nachdem eine Einigung scheiterte, erhob die Kommission 2007 Klage vor dem EuGH.

In den einschlägigen Kölner Nachrichten ist schon jetzt von einem „schweren Imageschaden“ für die Stadt die Rede. In Berlin nimmt man es dagegen mit einem darauf-kommt-es-nun-auch-nicht-mehr-an Lächeln zur Kenntnis.

Der neue Kölner-Stadtrat wird sich in seiner ersten Sitzung an diesem Donnerstag in einer aktuellen Stunde mit dem Urteil befassen. Der frisch gebackene neue Oberbürgermeister Jürgen Roters, SPD – Vorgänger Schramma, CDU, war nach dem Einsturz des Stadtarchivs nicht mehr angetreten – ist das Messegeschäft nicht neu. Als Regierungspräsident hatte er dieses 2005 prüfen wollen. Gerüchteweise sei seine wenige Tage darauf erfolgte Versetzung in den Ruhestand kein ausschließlicher Zufall gewesen.

Sie finden das Urteil des EuGH im Volltext hier.