Neue VOL/A, Teil 3: Direktkauf-App fürs iPhone?

VOL-A Nein, auch wenn heute die CeBIT ihre Tore öffnet, soweit ist es dann doch noch nicht. Allerdings könnte iPhone Hersteller Apple durchaus darüber nachdenken: Die neue VOL/A 2009 sieht zum Zweck des Bürokratieabbaus in § 3 Abs. 6 VOL/A 2009 die neue Möglichkeit des sog. „Direktkaufs“ ohne ein Vergabeverfahren vor.

Danach können Leistungen bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 500,– Euro ohne Umsatzsteuer unter (nicht ohne!) Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne ein Vergabeverfahren beschafft werden – der sog. Direktkauf.

Hintergrund: Das im Vorfeld der Vergaberechtsreform vom BMWi einholte Ramboll-Gutachten zur Prozesskostenmessung öffentlicher Aufträge erblickte hierin angesichts des ungünstigen Verhältnisses von Aufwand und Auftragswert ein Einsparpotenzial von über 600 Millionen Euro jährlich.

Alle Teile unserer Serie “Die neue VOL/A 2009” finden Sie über den entsprechenden Link in der Spalte “INFORMATIONEN”.

(Unter einer “App” – von der engl. Kurzform für Application – versteht man ein Programm zur Funktionserweiterung sog. Smartphones, landläufig auch einfach nur als “Handy” bezeichnete, ultra mobile Computer, die auch Telefonieren können. Zum schnellen und unkomplizierten Einkauf im Internet-Kaufhaus amazon gibt es für diese bereits entsprechende “Apps”).