Berlin inside: „Zusätzlichkeitskriterium“ des Konjunkturpakets soll abgeschafft werden
Bisher müssen die Länder und Kommunen bei den vom Bund im Rahmen des Konjunkturpakets geförderten Maßnahmen nachweisen, dass es sich um “zusätzliche” Investitionen handelt. Also solche, die sie nicht sowieso auf der Agenda hatten. Eine naheliegende und sinnvolle Tatbestandsvoraussetzung, denn nur damit handelt es sich überhaupt um eine echte Wirtschaftsförderung satt eine bloße Ersatzfinanzierung. Nun haben CDU und FDP im Haushaltsausschuss einen Antrag eingebracht, dieses „Zusätzlichkeitskriterium“ abzuschaffen.
“Zusätzlich” soll danach zur bloßen Absichtserklärung degradiert werden. Konkret: Gefördert vom Bund werden zwar weiterhin nur zusätzliche Vorhaben, Länder und Kommunen können aber gleichzeitig auf andere Maßnahmen, die bislang schon geplant waren, verzichten. Vorteil für die Länder: Diese müssen nicht länger “zusätzliches” eigenes Geld in die Hand nehmen. “Zusätzlich” heisst dann also vor allem “statt dessen”.
Angeblich hätten die Länder auf ein weniger starres Korsett der Förderung gedrängt. Dabei verwundert es vor allem, auf welchem Wege die Änderung kommt: Sie wurde kurzerhand in den thematisch nicht gerade naheliegenden “Gesetzentwurf zur Abschaffung des Finanzplanungsrates” (BT-Drucksache 17/983) hineingeschrieben – über diesen berät der Bundestag in Kürze. Es eilt wohl.
Nebenbei: Ein Blick ins Grundgesetz lässt Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Änderung aufkommen:
Art 104 b GG
(1) Der Bund kann, soweit dieses Grundgesetz ihm Gesetzgebungsbefugnisse verleiht, den Ländern Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und der Gemeinden (Gemeindeverbände) gewähren, die
1. zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts oder
[…]
erforderlich sind.
[…]
Auf Grundlage eben dieser Nr. 1 fußt die finanzielle Unterstützung des Bundes in Höhe von insgesamt 10 Milliarden Euro im Rahmen des Konjunkturpakets. Es erscheint fraglich, ob diese Voraussetzung noch erfüllt ist, wenn das “Zusätzlichkeitserfordernis” wegfällt, da dieses der eigentliche Hebel der Wirtschaftsförderung ist. Von Seiten des Bundesrechnungshofs wurde bereits Kritik daran laut.
Ach ja, kein Aprilscherz. Leider.