XVergabe: Spezifikation der AG Bekanntmachung verabschiedet

@Eben hat in Berlin die sog. “Abstimmungsinstanz” des Projekts XVergabe die Ergebnisse ihrer Arbeitsgruppe Bekanntmachung verabschiedet. Damit sind die technischen Spezifikationen für den eVergabe-Plattform übergreifenden Austausch von Bekanntmachungen nach zweijähriger Arbeit festgezurrt. Ein kleiner Meilenstein.

Das Projekt XVergabe

Da XVergabe nicht jedem geläufig ist, ein paar Worte vorab:

Das Projekt XVergabe wurde 2007 im Rahmen der Standardisierungsinitiative XÖV als zentrales Vorhaben von Deutschland Online (vergleichbar XBau, XFinanz oder XJustiz) gegründet. Ziel ist die Schaffung von eVergabe-Plattform übergreifenden Daten- und Austauschprozessstandards, Fernziel ein darauf basierender einheitlicher Bieterclient zu den verschiedenen eVergabe-Plattformen. Dabei will das Projekt “nur” die technischen Voraussetzungen hierfür, sprich, die Interoperabilität, schaffen, nicht selbst einen solchen Multi-Bieter-Client entwickeln. Das ist Aufgabe der privaten Lösungsanbieter. Und das ist auch richtig so.

Die Federführung des Projekts obliegt dem Beschaffungsamt des BMI, dem Land NRW und dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik (BME). Da der elektronische Vergabeprozess mehrere Komponenten und damit interoperable Hürden beinhaltet, wurden mehrere eigenständige Arbeitsgruppen (AGs) gebildet, die AG Bekanntmachung, die AG Vergabeunterlagen und die AG Schnittstelle. Deren Ergebnissen werden der sog. “Abstimmungsinstanz” zur Freigabe und damit Verabschiedung vorgestellt. Der gehören die Beschafferseite (Bund, Länder, Kommunen), Wirtschaftsverbände (z.B. der BDI und BITKOM) sowie alle relevanten eVergabe-Plattformbetreiber und -Lösungsanbieter (Administration Intelligence, bi-Ausschreibungsdienste, Cosinex, eVergabe-Online, Healey Hudson, RIB, Subreport, Vergabe24) an.

Heute im Bundeshaus, Berlin

Heute stand die Verabschiedung des Arbeitsergebnisses der AG Bekanntmachung auf der Agenda. Die erste AG, die ihren Arbeitsauftrag erfolgreich erfüllt hat. Im Kern geht es dabei um die Möglichkeit, Bekanntmachungen von einer eVergabe-Plattform auf eine andere übertragen zu können. Dazu hatte die AG Bekanntmachung ein sog. XML-Schema und einen Web-Services für den Austausch festzulegen. Erfreulicherweise konnte dies und damit die technischen Spezifikationen eines interoperablen Datenaustauschs von Bekanntmachungen heute von der Abstimmungsinstanz verabschiedet werden.

Zentrale Veröffentlichung auf bund.de

Der Abstimmung ging gleichwohl eine lebhafte Diskussion voraus: Denn zwar ist das, was da verabschiedet wurde, nur das Transportvehikel, quasi der “Container” einer Bekanntmachung von einer Plattform auf eine andere. Damit einher geht aber die Frage, was angesichts des neuen § 12  Abs. 1 VOL/A 2009, der eine Pflicht für die Vergabestellen begründet, ihre elektronisch publizierten Bekanntmachungen auch über bund.de auffindbar zu machen, denn im Detail an bund.de transportiert werden soll. Hintergrund: Einige kommerzielle “e-Vergabe-Anbieter” bereiten die Bekanntmachungen umfangreich auf, um sie für die Bieter – ihre Kunden – besser suchbar zu machen, z.B. durch Verwendung von CPV-Codes oder Verschlagwortung. Wenn diese Wertschöpfung per XML-Schema quasi frei Haus an bund.de geliefert würde, könnte sich dies zu einer echten Wettbewerbsverzerrung zum Nachteil dieser Anbieter auswirken. Dazu kommt, dass die Recherche auf bund.de kostenlos ist.

Michael Wankmüller vom BMWi hätte es vielleicht gewußt, er konnte dazu jedoch nicht mehr befragt werden, da er just vergangene Woche aus Altersgründen das Ministerium verlassen hatte. Am Ende bestand Einigkeit, die Dinge nicht zu vermischen, sprich, die Spezifikation der AG Bekanntmachung zu verabschieden und in einem zweiten, späteren Schritt zu klären, was damit im Detail an bund.de geliefert werden soll. Dabei war eines klar: Wer auch immer für die Festlegung dieser an bund.de zu übermittelnden Inhalte zuständig sein mag – möglicherweise der für die VOL/A zuständige Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Lieferungen und Dienstleistungen (DVAL) – das Projekt XVergabe ist es jedenfalls nicht.

Fazit

Ein guter Tag für die eVergabe. Auch wenn die heute verabschiedeten Spezifikationen für den visionären Multi-Bieter-Client den unwichtigsten Teil darstellen, so wurde doch ein wichtiges Etappenziel erreicht. Was aber darüber hinaus von ganz wesentlicher Bedeutung ist: Die extrem heterogene Landschaft aus Lösungsanbietern, Plattformbetreibern, Beschaffern und Wirtschaft vermag konstruktiv zusammen zu arbeiten. Dafür gebührt allen Beteiligen Dank. Allen voran dem Beschaffungsamt des BMI, das es geschafft hat, die Fäden zusammen zu halten, den Prozess zu steuern und zu moderieren.

Offen – weil es eben mit XVergabe auch nichts zu tun hat – ist die Frage, welche Informationen der Bekanntmachung mittels des heute verabschiedeten „Containers“ an bund.de gesendet und dort veröffentlicht werden sollen. Im DVAL waren wir uns bei Verabschiedung des § 12 VOL/A 2009 im letzen Jahr jedenfalls einig darüber, dass auf bund.de nur die “Basisdaten” der so übermittelten Bekanntmachung zu finden sein sollen, eben nur das absolut Notwendigste, um nicht in Konkurrenz zu den kommerziellen Anbietern zu treten. Diese hätten dann sogar einen Vorteil hiervon – denn um die gesamte Bekanntmachung lesen zu können, muss schließlich von bund.de darauf und damit auf sie verlinkt werden.

Eine ausführliche Projektpräsentation zu XVergabe finden Sie hier (PDF-Dokument).

Mehr Informationen über den Autor Marco Junk finden Sie im Autorenverzeichnis.