Brüssel, ick hör Dir trapsen, Teil 2: Bewertung des grenzüberschreitenden Beschaffungswesens

Im Kontext der Vergaberechtsreform war eines der meist zitierten Begriffe die im Vorfeld eingeholte  “Ramboll-Studie” im Auftrag des BMWi zur Prozesskostenmessung öffentlicher Aufträge. Diese – wenngleich deren Ergebnisse im Einzelnen nicht unumstritten sind – war Grundlage für die Vereinfachungen der VOL/A 2009. Nun hat die EU-Kommission an die Beratungsgesellschaft einen Auftrag für “Vorbereitende Arbeiten für die Bewertung von Richtlinien: Weiterentwicklung der Bewertung des grenzüberschreitenden Beschaffungswesens” vergeben (TED-Doku-Nr. 157147-2010). Was da genau vorbereitet wird, dürfte mehr als nur geduldiges Papier sein.

Das Ziel der Kommission besteht darin, zuverlässige Informationen über das Ausmaß zu gewinnen, in dem ausländische Bieter, d.h. solche von außerhalb der EU, Angebote für öffentliche Aufträge in der EU und dem EWR abgegeben und dafür den Zuschlag erhalten haben. Im Rahmen der Studie soll auch die Teilnahme von Unternehmen in Partnerländern der EU, die mittels lokaler Zweigniederlassungen, Tochterunternehmen, Konsortien oder Ähnlichem Aufträge an den EU-Beschaffungsmärkten erhalten, erfasst werden.

Die Studie wird öffentliche Aufträge oberhalb der Schwellenwerte erfassen, die Gegenstand der Richtlinien 2004/18/EG und 2004/17/EG sind. Rückblickend untersucht werden soll ein Zeitraum von mindestens 10 Jahren.

Die Ergebnisse der Analyse sollen, so die Kommission, „Eingang in eine breit angelegte Beurteilung der EU-Rechtsvorschriften für öffentliche Auftragsvergabe finden, die bis 2011 abgeschlossen sein muss“.

Wenn man sich einmal vor Augen führt, welche Auswirkungen die Ramboll-Studie des BMWi für die Reform unseres Vergaberechts hatte, lässt sich erahnen, welche Bedeutung einer solchen Untersuchung am Ende zukommen kann.