EU-Kommission vergibt Forschungsauftrag zum öffentlichen Auftragswesen
Wenn Eines in Sachen Kommission und öffentliches Auftragswesen in letzter Zeit auffiel, dann, dass man einen ganzen Blumenstrauß an Forschungsarbeiten dazu initiiert hat: Ob eine Befragung zu Konzessionen, eine Studie zu Alternativen bei der öffentlichen Auftragsvergabe, ein Beratungsauftrag zur Weiterentwicklung der Bewertung des grenzüberschreitenden Beschaffungswesens, ein Management-Plan 2010 zu Zielen und Politik des öffentlichen Auftragswesens oder ein Konsultationsverfahren zur Benachteiligung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Wie sich aktuell der TED-Veröffentlichung Nr. 292562-2010 vom 2. Oktober entnehmen lässt, wurde nun der im November 2009 ausgeschriebene “Rahmenvertrag über rechtliche und wirtschaftliche Forschungsarbeiten und technische Unterstützung der Kommission im Bereich öffentliches Beschaffungswesen” (Az 2009/S 212-304463 vom 4.11.2009) von der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen vergeben. Primäres Ziel: Herauszufinden, wo sich die Mitgliedsstaaten Hintertürchen zur Umgehung des Vergaberechts eingerichtet haben.
Auftragnehmer der zwei Lose sind zum einen DLA Piper UK LLP, Brüssel, und zum anderen Europe Economics, London.
Los 1 umfasst die rechtlichen Forschungsarbeiten und soll es der Kommission ermöglichen zu bewerten, inwieweit die Vergabepraxis in den Mitgliedsstaaten mit dem Gemeinschaftsrecht übereinstimmt. Es soll die nationale Gesetzgebung im Bereich des öffentlichen Auftragswesens ebenso wie jede andere gesetzgeberische, behördliche oder verwaltungstechnische Maßnahme der Mitgliedsstaaten untersucht werden. Insbesondere soll jede in den Mitgliedsstaaten bestehende Praxis der Verhinderung, Behinderung oder auch nur Einschränkung der Anwendung der EU-Vergaberichtlinien aufgespürt und rechtlich bewertet werden.
In Los 2 sollen die wirtschaftlichen Auswirkungen der Durchsetzung der EU-Vergaberichtlinien untersucht werden. Dazu sollen über einen längeren Zeitraum statistische wie ökonomische Analysen der öffentlichen Märkte in den Mitgliedsstaaten durchgeführt werden, insbesondere mittels Umfragen.
Man darf wohl als sicher annehmen, dass, was immer Ergebnis dieser und der eingangs genannten zahlreichen anderen Untersuchungen sein wird, sich entsprechende Rechtsakte in Form erneuter Novellierungen der Vergaberichtlinien und dementsprechend anschließender nationaler Umsetzung anschließen werden und somit das Vergaberecht weiterhin im Fluss bleiben wird. So heißt es explizit in Los 1, dass angemessene (“suitable”) Maßnahmen ausgearbeitet werden sollen.
Schön für den Vergabeblog und die Berater, schlecht für die Rechtsanwender, die sich wohl speziell in Deutschland gerne einmal auf ein halbwegs statisches Vergaberecht einstellen würden. Nichts ist eben beständiger als der Wandel.