Tellerrand: Internetportal zur Richterbewertung durch Anwälte

Das Web treibt mitunter seltsame Blüten. So wurde ich heute auf ein Online-Portal für Juristen aufmerksam, dass u.a. die Möglichkeit bietet, Richter und Gerichte zu bewerten. Den Ausschlag gab angeblich die Entscheidung des BVerfG zur “spickmich-Klage” einer Lehrerin – sie muss die Bewertung durch ihre Schüler über eine Internetplattform hinnehmen. Die Richter nun wohl auch.

Es handelt sich um ein soziales Netzwerk für Juristen mit Namen “Marktplatz Recht”. Dem Vernehmen nach haben nicht Wenige Nichtjuristen ja schon Schwierigkeiten, die beiden Wörter “sozial” und “Juristen” sinnbezogen in einem Satz unterzubringen. Immerhin: In das Netzwerk gelangt nur, wer seine Verbindung zur Juristerei belegen kann. Das können aber eben nicht Wenige. Welchen Zweck aber mag eine Richterbewertung haben? Das Mandat weiterreichen, am besten – um stilecht zu bleiben – auf Ebay versteigern? Und als ich das letzte Mal nach Gründen für die Ablehnung eines Richters sah, war seine Bewertung jedenfalls nicht dabei.

Die Rechtsprechende Gewalt im Sinne des Grundgesetzes nun also freigegeben zur Bewertung durch die Anwälte? Nun, auch die sind ein Organ der Rechtspflege, kann man einwenden. Aber bislang kannte man Bewertungen eigentlich eher von Onlineshops wie Amazon, zu Büchern oder Beiträgen (wie z.B. auch hier im Blog). Bei Personen war das Dating-Plattformen im Internet vorbehalten.

“Es sollen fachliche Bewertungen auf Augenhöhe sein”, wird der Geschäftsführer von Marktplatz Recht, Michael Friedmann (nicht zu verwechseln mit Michel Friedmann) zitiert – es gehe nicht um Frustbewertungen. Ausbaufähig ist das Modell allemal – warum nicht gleich diejenigen Bewerten lassen, die der Urteilsspruch betrifft?

Aber wie sagte doch Frankenstein auf die Frage, warum er sein Monstrum erschaffen hat: “Weil ich es kann!”

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