Tellerrand zum Wochenende: Kleider machen Leute
„Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt“, wusste sich schon Friedrich Wilhelm I. mit Kabinettsorder vom 15.12.1726 zu helfen. Aktuell wie damals: Niedersachsens Richter, Staats- und Rechtsanwälte bekommen ab 1.1.2011 per “Merkblatt über die Amtstracht“ vom dortigen Justizministerium auf zwei DIN-A4-Seiten definiert, wie die Robe auszusehen, geschnitten, gewebt und zu sogar zu fallen habe.
Dabei hat man in der Tat nichts ausgelassen. So besteht die Robe laut Merkblatt aus „feinem Kammgarnstoff, Kaschmir oder Lasting“ – Schluss mit billigem Polyester. Und, entgegen dem landläufigen Modetrend sollte die Robe „vorne und hinten weit und faltig“ sein. Auch werden genaue Maßangaben in cm gemacht.
Schön, dass man in Niedersachsens Justizministerium noch die Ressourcen hat, sich über so etwas Gedanken zu machen. Aber vielleicht gab es ja auch modische Auswüchse in der Szene, denen mit aller ministeriellen Entschlossenheit begegnet werden muss.
So oder so, beim Blick aus dem Fenster: Ziehen Sie sich warm an.