EU-Konsultation zum öffentlichen Auftragswesen: Alles ist möglich

EU-KommissionAuch wenn es wirklich genau Zahlen nicht gibt: Nach Schätzungen der EU-Kommission entfallen auf das öffentliche Auftragswesen ca. 17 % des BIP der EU. Unter dem Slogan “Klare Regeln sollen Unternehmen zukünftig die Bewerbung um öffentliche Aufträge leichter machen” hat die Kommission nun eine breite Konsultation zur Modernisierung der europäischen Vergaberechtrichtlinien eröffnet. Unternehmen, insbesondere KMU, müssten EU-weit besseren und leichteren Zugang zu öffentlichen Aufträgen erhalten.

Zweck der Konsultation ist es, die Standpunkte der Betroffenen von in einem vorgelegten Grünbuch aufgezeigten möglichen Änderungen einzuholen. In diesem findet sich der gesamte Blumenstrauß dessen, was die Gemüter in den letzten Jahren erhitzte: Von grundlegender Vereinfachung des Vergaberechts über Inhouse-Vergaben bis zur Berücksichtigung sozialer Aspekte. Frist für die Übermittlung von Stellungnahmen ist der 18. April 2011.

Kommissar Michel Barnier, zuständig für Binnenmarkt und Dienstleistungen, wird dazu wie folgt zitiert:

„Wir müssen die Vorschriften im Bereich des öffentlichen Auftragswesens klarer fassen, um den Behörden in Europa wie auch den Unternehmen, die sich um Aufträge bewerben, das Leben zu erleichtern. Verbesserung des Zugangs kleinerer Unternehmen zu den Beschaffungsmärkten, Bürokratieabbau, Förderung der grenzüberschreitenden Auftragsvergabe in Europa – all dies sind Aspekte, die während der Konsultation im Fokus stehen werden. Im Übrigen ist es mir ein Anliegen, dafür zu sorgen, dass das öffentliche Auftragswesen einen Beitrag zu Arbeitsplatzschaffung, Innovation und Umweltschutz leistet.“

Grünbuch

Etwas weniger patethisch und dafür konkret wird es dann im von der Kommission vorgelegten Grünbuch. In diesem werden mehrere Schlüsselbereiche genannt, in denen eine Reform ansetzen könnte, insbesondere:

  • Müssen die derzeitigen Verfahren, insbesondere für kleinere lokale und regionale Behörden, vereinfacht werden? Wie kann dies sinnvoll geschehen, ohne die Grundsätze der Transparenz und der Nichtdiskriminierung von Bietern zu gefährden?
  • Wie lässt sich der Bürokratieaufwand für die Wirtschaftsteilnehmer, insbesondere die KMU, reduzieren?
  • Wie kann die grenzüberschreitende Teilnahme an Ausschreibungen innerhalb Europas erleichtert werden?
  • Inhouse-Vergabe (lesenswerte Einführung hier): Unter welchen Bedingungen sollte die Auftragsvergabe zwischen Behörden von der Anwendung der EU-Vergabevorschriften ausgenommen werden?
  • Sollten die EU-Vergabevorschriften dahin gehend geändert werden, dass auch die sog. vergabefremden Aspekte, also politische Ziele wie etwa Innovationsförderung oder Berücksichtigung sozialer Belange, besser Rechnung getragen werden kann? Sollten beispielsweise EU-Vorschriften eingeführt werden, die eine Verpflichtung vorsehen, ausschließlich Produkte zu kaufen, die bestimmten ökologischen Anforderungen genügen, oder einen bestimmten Prozentanteil des Budgets für innovative Güter und Dienstleistungen zu reservieren? Sind spezielle Vorschriften für die Vergabe sozialer Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse erforderlich, die den spezifischen Charakter dieser Dienstleistungen in stärkerem Maße berücksichtigen?
  • Brauchen wir strengere Vorschriften oder bessere Sicherheitsvorkehrungen zur Verhinderung von Günstlingswirtschaft, Korruption oder Interessenkonflikten?
  • Wie lässt sich ein effizienter Wettbewerb auf den Beschaffungsmärkten gewährleisten? Wie könnte beispielsweise verhindert werden, dass bestimmte Lieferanten eine marktbeherrschende Stellung erlangen oder dass Angebotsabsprachen oder Marktaufteilungen zwischen Bietern stattfinden?
  • Was sollte unternommen werden, um europäischen Unternehmen einen besseren Zugang zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten in Drittländern zu ermöglichen?

Adresse

Kommentare zum Grünbuch können per E-Mail bis spätestens 18. April 2011 an MARKT-CONSULT-PP-REFORM@ec.europa.eu übermittelt werden. Das Grünbuch kann auf der Webseite der Kommission hier abgerufen werden.

Offenbar…

…ist eine grundlegende Überarbeitung der europäischen Vergaberechtsvorschriften zu erwarten. Denn die neuerliche Konsultation ist nur der bislang letzte Teil einer breit angelegten Evaluation des EU-Vergaberechts: So gab es eine Befragung zu Konzessionen, eine Studie zu Alternativen bei der öffentlichen Auftragsvergabe, ein Beratungsauftrag zur Weiterentwicklung der Bewertung des grenzüberschreitenden Beschaffungswesens, ein Management-Plan 2010 zu Zielen und Politik des öffentlichen Auftragswesens sowie ein Konsultationsverfahren zur Benachteiligung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Zuletzt wurde am 2. Oktober 2010 ein “Rahmenvertrag über rechtliche und wirtschaftliche Forschungsarbeiten und technische Unterstützung der Kommission im Bereich öffentliches Beschaffungswesen” von der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen vergeben, dessen Ziel es war, herauszufinden, wo sich die Mitgliedsstaaten Hintertürchen zur Umgehung des Vergaberechts eingerichtet haben. Zur Erinnerung: Parallel läuft noch die im Oktober begonnene Konsultation der Kommission zur eVergabe. Diese wird am 31. Januar 2011 abgeschlossen.

Denn…

Für den 30. Juni 2011 hat die Kommission eine nach eigenen Angaben “hochrangig besetzten Konferenz über die Reform des öffentlichen Auftragswesens” angesetzt. Dies soll in die „Formulierung geeigneter Legislativvorschläge einmünden“.

Es tut sich also wiedermal Einiges. Gäbe es keinen Vergabeblog, man müsste glatt einen erfinden.