Gesetzentwurf verabschiedet: Lkw-Maut auch auf vierspurigen Bundesstraßen – 100 Mio Mehreinnahmen
Die Lkw-Maut kann auf vierspurige Bundesstraßen ausgedehnt werden. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/4979) stimmte der Verkehrsausschuss am gestrigen Mittwochvormittag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP zu. Insgesamt sind davon 80 autobahnangrenzende Strecken betroffen – von einem Abschnitt der Bundesstraße 1 in Hildesheim bis zu einem Abschnitt der Bundestraße 521 in Frankfurt/Main.
Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP legten dazu einen Änderungsantrag vor, dem der Ausschuss zustimmte. Demnach sollen die betroffenen Abschnitte von rund 2.000 auf 1.000 Kilometer reduziert werden. Die Regierung beziffert in ihrem Entwurf die Mehreinnahmen durch die Ausweitung der Mautpflicht auf 100 Millionen Euro jährlich. Anträge der Linksfraktion, in denen vor allem die Ausdehnung der Lkw-Maut auch auf die Busse im Linienfernverkehr vorgeschlagen wurde, lehnte der Ausschuss ab.
Die Koalition wies darauf hin, dass nach ihrem Änderungsantrag nur Strecken, die unmittelbar an Autobahnen angebunden und mindestens vier Kilometer lang sind, betroffen seien. Da in den Fahrzeugen kein neues Mauterfassungssystem eingebaut werden müsse, sei die Ausdehnung auch unternehmerfreundlich. Die Mittel würden ausschließlich für die Straßeninvestitionen verwendet. Dies sei der Einstieg in den Finanzierungskreislauf Straße.
Für die SPD-Fraktion waren ”zentrale Fragen“ nicht geklärt. So sei nicht bekannt, wie hoch die Kosten für das Erfassungssystem seien. ”Die Einnahmen von 100 Millionen sind eine Luftbuchung“, erklärte ihr Sprecher. Auch Bündnis 90/Die Grünen hielten die geplanten Einnahmen für ”unglaubwürdig“. Bis jetzt habe die Regierung noch keine Verhandlungen mit der Betreiberfirma Toll Collect geführt. Die Linksfraktion sprach sich für ein gänzlich anderes Finanzierungssystem aus. Dazu habe sie in ihren Anträgen entsprechende Vorschläge gemacht.
Über den Gesetzentwurf will der Bundestag am Freitag abschließend beraten.
Quelle: Deutscher Bundestag, Parlamenstkorrespondenz