Umweltfreundliche Beschaffung: EU-Kommission fordert Umsetzung der Richtlinie 2009/33/EG zur Beschaffung umweltfreundlicher Fahrzeuge
Was ist schon ein halbes Jahr mehr oder weniger, wenn es um Umweltschutz geht, haben sich wohl einige EU-Mitglieder gedacht – falsch gedacht. Die EU-Kommission fordert von 10 Mitgliedstaaten, Österreich, Bulgarien, Estland, Griechenland, Irland, Luxemburg, Slowenien, der Slowakei, Schweden und dem Vereinigten Königreich, die Umsetzung der Richtlinie 2009/33/EG zur Förderung umweltfreundlicher und energieeffizienter Fahrzeuge. Die Umsetzung hätte eigentlich bis zum 4.12.2010 erfolgen müssen.
Vertragsverletzungsverfahren
Die Aufforderung der Kommission erging in Form einer „mit Gründen versehenen Stellungnahme“, dem zweiten Schritt im Rahmen eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens gem. Art. 226 EG-Vertrag. Sollten die betreffenden Mitgliedstaaten der Kommission in den kommenden zwei Monaten keine Maßnahmen mitteilen, die sie zur Umsetzung der Richtlinie ergriffen haben, so kann die Kommission den EuGH anrufen.
Die Richtlinie 2009/33
Nach der Richtlinie 2009/33 (PDF hier bei der Kommission einsehbar) soll der öffentliche Sektor seine Kaufkraft dazu einsetzen, saubere und energieeffiziente Fahrzeuge zu fördern. Bei jeder Anschaffung eines Fahrzeugs für öffentliche Verkehrsdienste sollen die Behörden dem Energieverbrauch, den CO2-Emissionen und dem Schadstoffausstoß über die gesamte Fahrzeuglebensdauer Rechnung tragen. So werden die über den Lebenszyklus von Fahrzeugen anfallenden tatsächlichen Kosten von vornherein in den Beschaffungsprozess einbezogen, wodurch sich ein relativer Vorteil (geringere Gesamtlebensdauerkosten) für Fahrzeuge ergibt, die weniger Energie verbrauchen und weniger Schadstoffe ausstoßen. Die Verpflichtung aus der umzusetzenden Richtlinie 2009/33/EG erstreckt sich auf sämtliche Anschaffungen von Straßenfahrzeugen durch Behörden oder Verkehrsunternehmen, die aufgrund von gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen Beförderungsdienste erbringen.
In Deutschland wurden die vergaberechtlich relevanten Abschnitte der Richtlinie mit Inkrafttreten der so geänderten Vergabeverordnung (VgV) am 12. Mai umgesetzt (Beitrag im Vergabeblog).
Ziel
Auf diese Weise soll der Markt für saubere und energieeffiziente Fahrzeuge unterstützt und die Industrie zu entsprechenden Entwicklungs- und Investitionstätigkeiten veranlasst werden. Die Machtmacht des öffentlichen Sektors soll genutzt werden, um durch den so verstärkten Absatz dieser Fahrzeuge deren Herstellungskosten zu senken, damit diese letztlich auch für Verbraucher interessant werden.