Bundestag: Pro und Contra Ausschreibungspflicht für Integrationsfachdienste

Mit den Argumenten für und gegen eine Ausschreibungspflicht für Integrationsfachdienste zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben schwerbehinderter Menschen beschäftigten sich die geladenen Sachverständigen bei der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 4. Juli in Berlin. Dabei vertrat der Einzelsachverständige Richard Auernheimer die Auffassung, eine Ausschreibungspflicht führe nicht automatisch zu einer Qualitätsverbesserung der Leistungen seitens der Anbieter. Er forderte, zur bisherigen Praxis zurückzukehren, die keine Ausschreibungspflicht vorsah.

Der Anhörung zugrunde lagen der Antrag der SPD-Fraktion ”Ausschreibungspflicht für Leistungen der Integrationsfachdienste stoppen – Sicherstellung von Qualität, Transparenz und Effizienz“ (17/4847) sowie der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel ”Alternativen zur öffentlichen Ausschreibung für Leistungen der Integrationsfachdienste ermöglichen“ (17/5205).

Die Bundesagentur: Nur 1/3 geht an günstigsten Anbieter

Dabei verteidigte sich Thomas Albrecht von der Bundesagentur für Arbeit gegen Kritik, die Auswahl von Anbietern zur Integration Schwerbehinderter in den Arbeitsmarkt erfolge bei einer Ausschreibung hauptsächlich über den Preis. ”Bei der Ausarbeitung der Vergabeunterlagen stehen die Qualitätskriterien im Vordergrund“, betonte Albrecht. Zwar werde der Wettbewerb zwischen den verschiedenen Anbietern hart geführt, doch nur ein Drittel der Zuschläge ginge an die günstigsten Anbieter. Außerdem sei vor jeder Ausschreibung eine Anhörung von Vertretern der einzelnen Fachverbände fester Bestandteil des Prozederes. ”Deren Sachverstand ist uns sehr wichtig“, sagte Albrecht.

Einzelsachverständiger Richard Auernheimer

Demgegenüber kritisierte der Einzelsachverständige Richard Auernheimer, eine Ausschreibungspflicht führe nicht automatisch zu einer Qualitätsverbesserung der Leistungen seitens der Anbieter, und forderte, zurückzukehren zur bisherigen Praxis, die eine solche Ausschreibungspflicht nicht vorsah. ”Es wird hier eine Korrektur vorgenommen, die auf juristischen Motiven basiert, nicht auf fachlichen“, sagte er.

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge

Kerstin Piontkowski vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge gab zu bedenken, dass ”die Ausschreibung arbeitsmarktpolitischer Leistungen immer auch die Gefahr einer Standardisierung birgt“. Es sei oft eben nicht so, dass die innovativste Lösung den Zuschlag bekomme, sagte sie. Zudem hob sie das ”breite Leistungsspektrum“ der Integrationsfachdienste hervor. Diese deckten nicht nur Leistungen der Arbeitsvermittlung ab, sondern auch die anschließende Begleitung der Betroffenen nach ihrem Eintritt in das Arbeitsleben. ”Es geht besonders um Hilfe aus einer Hand“, sagte sie.

Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen

Helga Seel von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen sah dies ähnlich. ”Wir sind von dem fachlichen Zusammenwirken zwischen Begleitung und Vermittlung überzeugt und würden sehr bedauern, wenn dies auseinander fiele.“

Bundesgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung e.V

Jörg Bungart von der Bundesgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung e.V. bemängelte, Ausschreibungen führten oftmals zu Dumpinglöhnen bei den Beschäftigten der beteiligten Anbieter. ”Daher fehlen den Trägern immer mehr die benötigten Fachkräfte.“

Die Positionen liegen also denkbar weit auseinander. Es bleibt somit spannend, welchen Weg die Anträge der SPD-Fraktion und von Bündnis 90/Die Grünen weiter nehmen werden.

Quelle: Deutscher Bundestag, Parlamentskorrenpondenz